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Bundesverfassungsgericht hebt Urteil gegen "Augsburger Bündnis" auf

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(dts) - Das Urteil gegen drei Mitglieder des "Augsbürger Bündnis" ist vom Bundesverfassungsgericht (BVG) aufgehoben worden. Das teilte das BVG heute mit. Die drei Beklagten hatten im Jahr 2002 Plakate aufgehangen, auf denen zur "Ausländerrückführung" und "für ein lebenswertes deutsches Augsburg" aufgerufen wurde. Die Strafgerichte hatten die Tat zuvor mit einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung geahndet. In der Begründung des BVG heißt es, dass die vorherigen Urteilssprüche das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränken würden und es keinen direkten Angriff auf die Menschenwürde gegeben habe. "Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird", heißt es im Urteil der Verfassungsrichter.



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Datum: 05.03.2010 - 12:35 Uhr
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