Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Jetzt für den Sommer 2019 beantragen
(PresseBox) - Auszubildende, die ihre Lehre voraussichtlich zwischen dem 01.10.2019 und 31.03.2020 beenden werden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen. Darauf weist die Gesellenprüfungsabteilung der Handwerkskammer Karlsruhe hin.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
Notendurchschnitt im Zeugnis der Zwischenprüfung oder Teil 1 der Gesellenprüfung von mindestens 2,4,
Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Prüfungstermin alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte), die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Externenprüfung:
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann.
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. März 2019 beim zuständigen Prüfungsausschuss der Innung eingereicht werden. Die Antragsformulare gibt es bei der jeweiligen Innung. Die Kontaktdaten finden sich auf der Homepage der Kammer unter http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen.
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Datum: 14.01.2019 - 10:12 Uhr
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