InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Jetzt für den Sommer 2019 beantragen

ID: 1686571


(PresseBox) - Auszubildende, die ihre Lehre voraussichtlich zwischen dem 01.10.2019 und 31.03.2020 beenden werden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen. Darauf weist die Gesellenprüfungsabteilung der Handwerkskammer Karlsruhe hin.

Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,

Notendurchschnitt im Zeugnis der Zwischenprüfung oder Teil 1 der Gesellenprüfung von mindestens 2,4,

Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Prüfungstermin alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,

Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,

Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte), die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.

Externenprüfung:

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann.

Alle Anträge müssen bis spätestens 01. März 2019 beim zuständigen Prüfungsausschuss der Innung eingereicht werden. Die Antragsformulare gibt es bei der jeweiligen Innung. Die Kontaktdaten finden sich auf der Homepage der Kammer unter http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen.




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Hochschule Kaiserslautern lädt zum Hackathon 2019 an den Campus Zweibrücken ein
Für Handwerker greift Ausnahmeregelung des Diesel-Fahrverbots
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 14.01.2019 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1686571
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 52 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Jetzt für den Sommer 2019 beantragen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Handwerkskammer Karlsruhe (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Handwerkskammer Karlsruhe



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.269
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 43


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.