Bundesverfassungsgericht erhöht Hürden für Vorratsdatenspeicherung
Bundesverfassungsgericht erhöht Hürden für Vorratsdatenspeicherung
(pressrelations) - Anlaesslich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten erklaert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Durch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind weitere Huerden zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung aufgestellt worden. Zwar ist eine Speicherung von Daten grundsaetzlich moeglich, aber nur unter Beachtung dieser hohen Anforderungen. Fuer nichtig erklaert haben die Richter deshalb die konkrete Ausgestaltung der Vorschriften ueber die Verwendung der gespeicherten Vorratsdaten.
Zum Einen steht mit der Entscheidung nun fest, dass das Bundesverfassungsgericht die EU-Richtlinie im Ergebnis fuer vereinbar mit Europaeischem Gemeinschaftsrecht haelt. Anderenfalls haetten die Richter das Verfahren ausgesetzt und die Frage der Unvereinbarkeit der EU-Richtlinie dem Europaeischen Gerichtshof vorgelegt.
Zum Anderen hat das Gericht mit seiner Entscheidung die Freiheits- und Buergerrechte der Buergerinnen und Buerger gestaerkt, ohne zugleich die grundsaetzliche Moeglichkeit der Vorratsdatenspeicherung als Instrument der Kriminalitaetsbekaempfung aus der Hand zu schlagen.
Die Vorratsdatenspeicherung geht auf die Attentate von Madrid zurueck. Anhand von aufgefundenen Handys wurde festgestellt, mit wem die Attentaeter zuvor telefoniert hatten. Auf diese Weise konnte man andere Attentatsbeteiligte aus dem terroristischen Umfeld dingfest machen. Das gab fuer England, Schweden, Frankreich und Irland den Anlass, eine Initiative zu starten mit dem Ziel, dass kuenftig in ganz Europa Verbindungsdaten 36 Monate lang gespeichert werden.
Die SPD hatte den EU-Nachbarn deutlich gemacht, dass der Vorschlag viel zu weit geht und noch unter Rot-Gruen auf EU-Ebene durchgesetzt, dass die Richtlinie ganz erheblich entschaerft wurde. So ist insbesondere die Pflicht der Mitgliedstaaten zu einer Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekaempfung auf eine Dauer von mindestens sechs und hoechstens 24 Monaten begrenzt worden. In der Grossen Koalition hat die SPD bei dem Umsetzungsgesetz dafuer gesorgt, dass nicht mehr als die in der Richtlinie vorgesehene Mindestspeicherdauer von sechs Monaten gilt.
Da die EU-Richtlinie ueberhaupt erst den Anlass fuer die Notwendigkeit einer Umsetzung in nationales Recht gegeben hat, ist es als positives Signal fuer den Schutz von Daten aller EU-Buergerinnen und EU-Buerger zu werten, dass die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekuendigt hat, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Pruefstand stellen zu wollen.
2010 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
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Datum: 02.03.2010 - 20:47 Uhr
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