InternetIntelligenz 2.0 - Nicht immer kommt alles Gute von oben

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Nicht immer kommt alles Gute von oben

ID: 167634

Nicht immer kommt alles Gute von oben

Wer zahlt für Sturmschäden?
ADAC: Teilkasko besser als Vollkasko


(pressrelations) - Bei einem schweren Sturm werden durch herabfallende Dachziegel, Fassadenteile, Baugerüste und Baumteile häufig Fahrzeuge beschädigt. Der ADAC weist darauf hin, dass solche Schäden bei Windstärken über acht von der Teilkaskoversicherung übernommen werden und zwar dann, wenn ein Fahrzeug unmittelbar durch den Sturmeinfluss beschädigt wurde. Davon ist bei geparkten Autos auszugehen. Aber auch wenn das Fahrzeug während der Fahrt durch Gegenstände beschädigt wird, darf man auf Ersatz durch die Teilkaskoversicherung hoffen. Allerdings nur dann, wenn die Gegenstände unmittelbar vor das Fahrzeug geweht wurden und ein Ausweichen nicht mehr möglich war. Wer dagegen mit einem Baum kollidiert, der schon länger auf der Straße lag, kann den Schaden allenfalls über die Vollkaskoversicherung abrechnen. Dann wird jedoch der Versicherungsvertrag zurückgestuft; außerdem ist die Selbstbeteiligung in der Vollkasko meist höher als in der Teilkasko.

Einen Anspruch gegen Hausbesitzer, Eigentümer von umgestürzten Bäumen, Baufirmen etc. haben geschädigte Autofahrer nur dann, wenn diesen "Verursachern" eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. Sind Dachziegel vom Haus gefallen, muss der Hauseigentümer nachweisen, dass er regelmäßig sein Dach darauf hin überprüfen lässt, ob die Ziegel noch fest sitzen. Eigentümer von Bäumen sind verpflichtet, den Zustand ihrer Bäume zu kontrollieren. Morsches Geäst muss entfernt werden. Auch in diesem Fall muss der Besitzer des Baums nachweisen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Wird ein Fahrzeug durch einen Bauzaun oder ein Baustellenschild beschädigt, haftet der Aufsteller, wenn er diese Einrichtungen nicht fachgerecht gesichert hat.

Die Teil- oder Vollkaskoversicherung erstattet nur den reinen Fahrzeugschaden, also die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, und zwar unabhängig von einem Verschulden. Dafür muss die Versicherung unverzüglich benachrichtigt werden; sie stellt dann einen Gutachter. Anders ist es, wenn ein anderer wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten in Anspruch genommen werden kann: Dann zahlt er beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung den kompletten Schaden, also auch Mietwagen, Wertminderung sowie die Kosten eines eigenen Sachverständigen und Rechtsanwalts.






URL: www.adac.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  ZERO MOTORCYCLES STARTET IN DIE ELEKTROMOTORRADSAISON Deutsche Automobilhersteller bei Start-Stopp-Systemen führend
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 02.03.2010 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 167634
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 87 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Nicht immer kommt alles Gute von oben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADAC



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.222
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 216


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.