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Urteil: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

ID: 167404


(dts) - Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in seiner aktuellen Fassung verfassungswidrig. Das haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts heute in Karlsruhe entschieden. Die Paragraphen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Urteil zufolge gegen das Telekommunikationsgeheimnis und seien "somit nichtig". Alles bisher gesammelten Daten sind nach Anweisung der Richtig "unverzüglich zu löschen". In der Begründung der Richter heißt es, es wäre nicht konkret ersichtlich, für welche Straftaten eine Vorratsdatenspeicherung in Anspruch genommen werden soll. Die Politik hätte es versäumt, wichtige Aspekte wie Datenschutz und Datensicherheit abzudecken. Außerdem kritisierten die Richter die "mangelnde Transparenz" des Gesetzes. Das Gesetz war 2008 in Kraft getreten und bereits in der Vergangenheit durch zwei einstweilige Verfügungen eingeschränkt worden. Insgesamt hatten sich 35.000 Menschen an der Klage gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt. Aus dem Urteil des Verfassungsgerichts geht auch hervor, dass eine Vorratsdatenspeicherung generell möglich ist. Die Politik müsse aber gewisse Ansprüche, wie Verhältnismäßigkeit und Datensicherheit, gewährleisten.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 02.03.2010 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 167404
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