Bundesverfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
(dts) - Das umstrittene Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Das gab heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt. Das Gesetz verlangt von Telekommunikationsanbietern, alle Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate zu speichern. Es war im November 2007 von CDU, CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linkspartei im Bundestag beschlossen worden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Rund 35.000 Bürger hatten sich einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angeschlossen. Das Recht, die gespeicherten Daten zur Strafverfolgung zu verwenden, war seit Inkrafttreten des Gesetzes schon durch zwei einstweilige Verfügungen eingeschränkt worden.
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Datum: 02.03.2010 - 10:12 Uhr
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