InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kein Weihnachtsgeld bei Kündigung

ID: 1673047


(LifePR) - Wer vor dem Jahresende aus dem Betrieb ausscheidet, geht laut ARAG Experten beim Weihnachtsgeld unter Umständen leer aus. Das wollte ein Angestellter in einem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall nicht hinnehmen und klagte einen anteiligen Anspruch aufs Weihnachtsgeld ein. Ende Juni 2010 verließ er die Firma und hatte zuvor jedes Jahr Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttogehaltes erhalten, jeweils im November. Für 2010 wollte er nun die Hälfte bekommen, weil er ja ein halbes Jahr für das Unternehmen gearbeitet habe. Das lehnte der Arbeitgeber ab: Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld gebe es nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch bestehe. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht lehnten die Klage ab: Der Weihnachtsgeld-Anspruch entstehe in dem Unternehmen erst im November des jeweiligen Jahres. Dieser Zeitpunkt spreche dafür, dass die Zahlung davon abhängig ist, dass sich der Arbeitnehmer zu diesem Termin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Außerdem sollten anstehende Mehraufwendungen des Arbeitnehmers honoriert und der Arbeitnehmer zu zukünftiger Betriebstreue angehalten werden.  Anteiliges Weihnachtsgeld stand dem ausgeschiedenen Mitarbeiter im konkreten Fall somit nicht zu (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 Sa 115/11).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Kein Weihnachtsgeld bei Kündigung Hochschule Aalen bleibt fair
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 22.11.2018 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1673047
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 76 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kein Weihnachtsgeld bei Kündigung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Jahresende mit Knall ...

Silvester wird's laut, das ist ziemlich sicher. Zumindest in Deutschland gibt es wenige Orte, an denen nicht geböllert wird. Und auch wenn ein Großteil der Bevölkerung das Feuerwerk zum Jahresende zelebriert, führt diese Leidenschaft nic ...

Weihnachtliche Gerichtsurteile ...

Nikolaus oder Weihnachtsmann?Die Designerin war empört über die Nikolaus-Figur einer Wettbewerberin. Zu groß war ihrer Ansicht nach die Ähnlichkeit zu einer ihrer Figuren, deren Form sie sich als sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sogar ha ...

Weihnachtliche Gerichtsurteile ...

Nikolaus oder Weihnachtsmann?Die Designerin war empört über die Nikolaus-Figur einer Wettbewerberin. Zu groß war ihrer Ansicht nach die Ähnlichkeit zu einer ihrer Figuren, deren Form sie sich als sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sogar ha ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.288
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 39


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.