InternetIntelligenz 2.0 - Opfer sexuellen Missbrauchs strafrechtlich besser schützen

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Opfer sexuellen Missbrauchs strafrechtlich besser schützen

ID: 166631

Opfer sexuellen Missbrauchs strafrechtlich besser schützen


(pressrelations) -
Sexueller Missbrauch von Kindern muss strafrechtlich zum Verbrechen aufgestuft werden

Zur aktuellen Diskussion über Kinder als Opfer sexuellen Missbrauchs erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dr. Günter Krings MdB und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB:

Sexueller Missbrauch von Kindern muss strafrechtlich zum Verbrechen aufgestuft werden. Das Strafrecht muss bei diesen schrecklichen Taten endlich eine angemessene Antwort geben. Mit der Einordnung als Verbrechen beträgt die Mindeststrafe künftig ein Jahr. Wir wollen zudem den Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre erhöhen, damit die Taten nicht mehr nach 10, sondern erst nach 20 Jahren ab Eintritt der Volljährigkeit verjähren.

Kindesmissbrauch hinterlässt tiefe seelische Narben und lebenslanges Leid. Es ist daher überfällig, die in der Gesellschaft verankerte Überzeugung, Kindesmissbrauch sei ein abscheuliches Verbrechen, auch im Strafrecht nachzuvollziehen. Die Union will deshalb eine entsprechende Initiative der Koalition anstoßen.

Nach geltendem Strafrecht ist der sexuelle Missbrauch von Kindern kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen mit einer Strafandrohung von maximal 10 Jahren. Dies bedeutet: Zum einen verjähren die Taten innerhalb von 10 Jahren und zum anderen liegt die Mindeststrafe nur bei 6 Monaten. Dieses Grunddelikt begeht, wer an einem Kind sexuelle Handlungen vornimmt oder an sich vornehmen lässt. Hier findet direkter Körperkontakt statt, dessen Folgen die Opfer schwer traumatisiert zurück lässt. Von einem Verbrechen spricht man strafrechtlich erst, wenn die angedrohte Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr oder darüber ist. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern besteht eine eklatante Schieflage, die wir jetzt beseitigen wollen.


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion(at)cducsu.de




http://www.cducsu.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Steuerzahlerbund kritisiert Ankauf der Steuersünder-CD EEG - Erfolgsgeschichte mit Entwicklungspotenzial - Entwicklung der Photovoltaik kostet derzeit unnö
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 26.02.2010 - 18:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 166631
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 201 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Opfer sexuellen Missbrauchs strafrechtlich besser schützen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von CDU/CSU-Fraktion



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.222
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 193


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.