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DSGVO: Schufa-Eintrag löschen lassen

ID: 1666031

Die DSGVO hilft Betroffenen bei der Löschung von negativen Schufa-Einträgen


(IINews) - Negative Schufa-Einträge mit Hilfe der DSGVO löschen.



Die seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf die Speicherung und Löschung von Schufa-Einträgen. Nach den neuen Regelungen darf die Schufa die ihr gemeldeten Einträge nämlich nur noch dann speichern, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Schufa notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen in Verbindung mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sind für die Löschung von Schufa-Einträgen von enormer Bedeutung. Hinzu kommt, dass für die Dauer der Prüfung die Verarbeitung der entsprechenden Daten gem. Art. 18 Abs. 1 d) EU-DSGVO einzuschränken ist.



Schufa-Eintrag löschen lassen



Bei der Feststellung, ob die Speicherung zur Wahrung der berechtigten Interessen notwendig ist, muss stets eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Schufa und denen des Betroffenen vorgenommen werden. Dabei muss die Schufa zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen überwiegen. Die Schufa trifft dabei die Darlegungs- und Beweislast für die überwiegenden Weiterverarbeitungsgründe; das folgt aus der Wendung in Art. 21 Abs. 1 S. 2 EU-DSGVO, dass der Verantwortliche diese Gründe nachweisen können muss (vgl. EG 69 S. 2).

Nur wenn sich im Rahmen dieser Interessenabwägung herausstellt, dass berechtigte Interessen der Schufa gegenüber den Interessen des Betroffenen überwiegen, dürfen die Daten weiter verwendet werden.

Anderenfalls hat die Schufa die Daten nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO zu löschen.



Unterstützung durch einen spezialisierten Schufa-Anwalt notwendig



Es bedarf der rechtlichen Aufbereitung und sorgfältigen Darlegung der Interessen des Betroffenen gegenüber der Schufa, da diese derartige Anfragen sonst mit einem Standard-Schreiben zurückweist.





Nur wenn von Anfang an richtig vorgegangen wird, bestehen die besten Chancen, dass entsprechende negative Einträge möglichst zügig gelöscht werden.



Etabliert hat sich in diesem Bereich die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Hamm, die auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisiert ist und bereits für eine Vielzahl von Betroffenen die Löschung erfolgreich durchsetzen konnte. Unter der Service-Nummer 02381-4910696 oder per E-Mail unter info(at)gs-rechtsanwaelte.de können Interessierte Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Ginter Schiering Rechtsanwälte
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
info(at)gs-rechtsanwaelte.de
02381-4910696
http://www.gs-rechtsanwaelte.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 31.10.2018 - 16:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ginter Leonid
Stadt:

Nordrhein-Westfalen - Hamm


Telefon: 02381-4910696

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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