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Investieren in Südostasien – Empfehlungen für die richtige Vorgehensweise

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Die unsichere Zukunft des Handels mit China rückt Südostasien und Thailand immer mehr in den Fokus europäischer Auslandsinvestitionen. Für Direktinvestitionen gilt aber auch hier der Grundsatz: „Gute Vorbereitung ist besser als schnelles Handeln“. Fehler bei der Vorbereitung kommen of teuer zu stehen. Schon kleine, vermeidbare Fehlentscheidungen gefährden oder vermindern of über lange Jahre den finanziellen Return.


(IINews) - Hat die Region Südostasien schon jetzt laut Weltbank die stabilsten Wachstumsaussichten bis 2035 weltweit, so bringt der Handelskrieg mit zwischen China und den USA zusätzlichen Schub: Wer zum Beispiel in Thailand produziert, kann durch zahlreiche Abkommen der ASEAN zu fast der Hälfte der Weltbevölkerung, darunter auch China und Indien, zollfrei liefern.

Drei Punkte in der Vorbereitung einer Investition entscheiden dabei über Erfolg und Misserfolg.

- Die Untersuchung der rechtlichen und technischen
Machbarkeit des geplanten Projekts
- die Bewertung nach dem richtigen Standort;
- die Prüfung der internen Voraussetzungen für die Durchführung des Projekts und
dessen Organisation

Dieser erste Beitrag befasst sich dabei zunächst mit der richtig aufgesetzten Machbarkeitsstudie.

Die Machbarkeitsstudie

Wichtige rechtliche Voraussetzungen oder technische Bedingungen mögen an dem einen Standort gegeben sein, an einem anderen hingegen nur eingeschränkt oder gar nicht.

Beide Voraussetzungen aber müssen geprüft und gesichert werden, ehe überhaupt eine Investitionsentscheidung getroffen wird. Die Kriterien einer Machbarkeitsuntersuchung sind nur sehr bedingt zu standardisieren. Sie sind in hohem Maße abhängig von der Motivation,den Zielen und technischen Anforderungen an die Investition.

Motiv und Ziel der Investition bestimmen das Vorgehen

Es hat bereits signifikante Auswirkungen auf die Herangehensweise an eine Auslandsinvestition, ob ein Unternehmen nur Komponenten zum Reimport oder fertige Produkte für in der Region bestehende asiatische Kunden produzieren möchte.

Im ersten Fall muss man sich nicht weiter um Freihandelsabkommen oder rechtliche Voraussetzungen für den Warenhandel kümmern. Wichtig sind dann nur die Produktionskosten und die Einfuhrzölle aus diesem Land nach Europa.

Will man Kunden in der ganzen Region vom neuen Standort aus beliefern, sind das Flechtwerk möglicher Handelsabkommen des Landes, die Regeln des "Local Content" und die möglichen nicht-tarifären Behinderungen von substantieller Bedeutung.




Auch werden die Kriterien für eine Machbarkeitsuntersuchung dann besondere sein, wenn der lokale Absatzmarkt von kritischer Bedeutung für den Investitionserfolg ist. Hier gehören Marktmechanismen, das Marktpotential, bestehende Wettbewerber und die Verfügbarkeit von strategischen Vertriebspartnern bereits zum wesentlichen Inhalt der Voruntersuchung

Damit sind wir bereits bei der ersten Empfehlung für die Vorbereitung einer Auslandsinvestition:

Empfehlung 1: Motivation und Ziel der Investition müssen genau definiert und
dokumentiert werden.

Das klingt banal, ist es aber nicht. Es macht auch weiter einen großen Unterschied, ob zum Beispiel

•Schlüsselkunden verlangen, dass man in Ihrer Nähe produziert, oder ob man den
Standort unabhängig von Kunden optimal auswählen kann;

•produzierte Komponenten vom neuen Standort zurück in Stammwerk importieren
möchte, wodurch andere Anforderungen an Logistik und Warenverkehr gestellt
werden;

•vom Standort des neuen Produktionswerkes auch vertriebliche Aktivitäten oder sogar
lokale Produktentwicklung erwartet werden. Dies wirft dann besondere Fragen des
Zoll- und Handelsrechts, aber auch der verfügbaren Fachkräfte auf;

•Synergien oder Kooperationen mit lokalen Partnern angestrebt werden. Dies verlangt
nämlich dann besondere Sorgfalt beim Schutz des geistigen Eigentums und der
Auswahl geeigneter Partner:

•eine 100-prozentige Tochter (Wholly Foreign Owned Enterprise) oder auch eine Joint-
Venture- Beteiligung gesucht wird. Ersteres ist nicht in allen Ländern gerade der
ASEAN-Staaten und nicht in allen Branchen zulässig.

Man erkennt an diesen wenigen Beispielen, die sich beliebig fortsetzen könnten, dass eine genaue Definition der Motive und Ziele der Investition maßgeblich die Kriterien einer Machbarkeitsstudie und später auch die Standortauswahl beeinflussen.

Einstufige oder mehrstufige Machbarkeitsstudie

Wenn Motiv und Ziel definiert sind, gilt es, die Kriterien der Machbarkeitsstudie so konkret wie möglich festzulegen.

Man kann viel Geld für eine sehr allgemein gehalten „Machbarkeitsstudien“ hinauswerfen, ohne letztlich Nutzen aus ihr ziehen zu können. Gerne bieten gerade Berater und Institutionen solche Studien an, die sich auf wirtschaftliche Daten, allgemeine Rechtsvorschriften und Zulassungsvorschriften beziehen, ohne Antwort auf die Fragen der konkreten Unternehmenssituation zu geben. Es gilt deshalb die

Empfehlung 2:Die Machbarkeitsstudie soll beschränkt sein auf wenige Kriterien
mit entscheidendem Einfluss auf die Erfolgschancen des Projekts

Oft ist aber auch das Investitionsland nicht vordefiniert. Dem Unternehmer stehen dann mehrere Investitionsländer zur Auswahl. In solchen Fällen empfiehlt es sich wirtschaftlich nicht, umfassende Machbarkeitsstudien für alle möglichen Zielländer durchführen zu lassen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand wäre unangemessen.

Es empfiehlt sich vielmehr eine zwei- oder mehrstufige Prüfung der Machbarkeit. Für die erste Vorauswahl der möglichen Investitionspläne sollten wenige Schlüsselkriterien untersucht werden. Hierzu reicht es manchmal schon aus, sich ein bis zwei Tage in einem Strategie-Workshop (https://www.sanet.eu/unternehmensberatung/strategieberatung/) mit einem Experten zusammenzusetzen.

Für die Vorbereitung dieses Workshops sollte der Berater vorgegebene Basisdaten und Gegebenheiten der potenziellen Investitionsländer untersuchen und vergleichend darstellen. Hierzu gehören zum Beispiel:

•Schutz des geistigen Eigentums
•Rechtliche Zulässigkeit der geplanten Aktivität
•Verlässlichkeit des Rechtssystems
•Die politischen Rahmenbedingungen
•Lead-Zeiten, Zölle und Kosten zu Kunden
•Investitionsschutzabkommen
•Investitionsförderung
•Zugehörigkeit zu Freihandelsabkommen
•Import-und Exportbeschränkungen
•Das Recht auf 100-prozentige Tochtergesellschaft
•Das Recht, Landeigentum zu erwerben
•Marktgröße

In aller Regel kristallisieren sich in einem solchen Workshop sehr schnell zwei oder drei überlegene Optionen heraus; andere Länder werden schon jetzt als wenig aussichtsreich verworfen.

Im Ergebnis führt dies zu der

Empfehlung 3: Bei noch offener Festlegung auf ein bestimmtes Investitionsland
empfiehlt sich eine mehrstufige Prüfung der Machbarkeit.

Die zweite Stufe besteht dann aus einer vergleichenden Machbarkeitsstudie der in die enge Auswahl genommenen Länder.

Hierfür bieten sich zwei Optionen an, die sich einerseits in der Objektivität der Auswahl, andererseits leider auch in den damit verbundenen Kosten unterscheiden.

•Option 1: Man beauftragt ein Beratungsunternehmen, die vergleichende Studie zu erstellen. Dies ist in der Regel kostengünstiger. Vorsicht ist allerdings angebracht, wenn das in einem der in Betracht kommenden aktiv ist und sich auch Hoffnung auf eine spätere Begleitung des Projekts macht. Das mit der Machbarkeitsstudie beauftragte Unternehmen sollte also darlegen können, ob es über länderübergreifende Expertise oder ein entsprechendes Netzwerk verfügt.

•Option 2: Man beauftragt in jedem der in Betracht kommenden Länder ein Beratungsunternehmen, die exakt vorgegebenen Beurteilungskriterien nach ebenso konkret vorgegebenen Daten oder Kennzahlen zu untersuchen und wertet anschließend intern die Ergebnisse für eine abschließende Entscheidung über das Investitionsland aus. Der Nachteil ist, dass synergetische Einsparungen dann ausgeschlossen sind. Die Gesamtkosten liegen dann schon bei zwei Ländern in der Regel etwa 50 % höher als bei Option 1.

Die SANET ASEAN ADVISORS (www.sanet.eu) bieten hier einen möglicherweise guten Kompromiss zwischen beiden Lösungen. Durch ihre Netzwerke in den meisten Ländern Südostasiens werden unterschiedliche Partner intern beauftragt, unabhängig voneinander die genannten Kriterien für jedes Land zu erheben.

Anschließend werden die einzelnen, unabhängig voneinander erstellten Studien in einer kurzen Vergleichsstudie bewertet und als Vorschlag an den Investor gegeben.

Die interne Zusammenarbeit der Büros mit unterschiedlichen regionalen Interessen garantiert auch hier ein „ergebnisoffenes“ Vorgehen und eine insgesamt objektive Beurteilung.

Sowohl für die einstufige als auch für die mehrstufige Studie gilt, dass die sorgfältige Auswahl der zu erhebenden Kriterien wesentlicher Faktor des Risikomanagements ist.

Typische Kriterien für die abschließende Machbarkeitsstudie sind neben den oben bereits aufgeführten:

•„Cost of doing Business“, also Kosten für Land, Mieten, Löhne,
Lebensunterhalt, ransport

•Verfügbarkeit von Tiefseehäfen, Flughäfen, Eisenbahnen u.a. möglicherweise
wichtigen Einrichtungen für die geplante Investition

•Genauer Umfang staatlicher Investitionsförderung (Höhe und Dauer der
Steuerbefreiung, Befreiung von Einfuhrzöllen, Recht auf Landeigentum,
für Infrastrukturaufwendungen oder Mitarbeiterausbildung)

•Verlässlichkeit des Antragsverfahrens

•Grundzüge des Steuerrechts, Repatriierung von Gewinnen

•Verfügbarkeit und Kosten von Arbeitskräften

•Verfügbarkeit von Industrieparks

•Verfügbarkeit qualifizierter Zulieferanten

•Bedingungen für Freihandel/Local Content

•Infrastruktur für entsandte Mitarbeiter

•Baukosten oder Mietkosten;

•Freihandelsabkommen

•Zölle für beigestellte Komponenten

•Risiken aus und Umgang mit Korruption

Diese Liste ist weder abschließend, noch sind alle Kriterien immer relevant. Wie bereits erwähnt, sind die Kriterien einer Machbarkeitsstudie in hohem Maße abhängig von den individuellen Zielen und Motiven.

Diese sind von Unternehmen zu Unternehmen und von Projekt zu Projekt unterschiedlich.

Nicht alle relevanten Kriterien sind im Übrigen dem Investor immer aus seiner allgemeinen Geschäftstätigkeit gegenwärtig. Jede Region der Welt, ganz besonders aber Südost- und Ostasien mit ihren unterschiedlichen politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Systemen, weisen Risiken auf, die sich dem „Westler“ leider manchmal erst im Zuge der operativen Tätigkeit seines Unternehmens erschließen.

Daher lautet die

Empfehlung 4: Beim Erstellen der Liste investitionsrelevanter Kriterien und bei ihrer
Bewertung sollen lokal erfahrene Industrieberater beiigezogen werden, die
mit den besonderen Risiken der untersuchten Länder oder Regionen
vertraut sind.

Diese Empfehlung gilt ausdrücklich auch für die Bewertung der Kriterien. Wer zum Beispiel nicht weiß, dass in Vietnam zwar 14 Jahre Steuerbefreiung für Investoren möglich sind und auch bestätigt werden, dass aber die amtliche Bestätigung möglicherweise nur „die jeweils gültige Höchstförderung“ garantiert, der wird das Risiko späterer Gesetzesänderungen, die auch zugesagte Förderung verändern können, nicht wahrnehmen.

Wer also nur die nackten Fakten erhebt, wird leicht Risiken übersehen, die der ortskundige Berater aus eigenem Erleben in die Bewertung einbeziehen kann.
Natürlich fragt ein Unternehmer auch nach den Kosten einer solchen Untersuchung. Die Frage ist ebenso verständlich wie schwierig generell zu beantworten. Sicher aber ist die

Empfehlung 5: Das finanzielle Engagement und Risiko sollte nur in dem Maße erhöht
werden, wie auch das Wissen über die konkreten Chancen und Risiken der
Investition in einem ganz bestimmten Land wächst.

Die Machbarkeitsstudie erhöht dieses Wissen signifikant.

Mit anderen Worten, Unternehmer sollten sich davor hüten, einmal „Geld in die Hand zu nehmen“ und zu investieren, ohne sehr genau zu wissen, wo und auf was sie sich wo einlassen.

Dennoch gibt es in der Tat Unternehmen, die aus voller Überzeugung deshalb auf ortskundige Beratung und Erfahrung verzichten, weil sie „alle Fehler selbst machen und aus ihnen lernen möchte“. Für den, der sich dies leisten kann und möchte, mag dies in Ordnung sein.

Meist fahren Investoren aber besser damit, lieber zunächst einmal „Geld für Wissen auszugeben“. Dies gilt auch dann, dieses Wissen am Ende darin besteht, die Investition als zu risikobehaftet oder gar chancenlos zu unterlassen.

Bei aller Schwierigkeit soll hier dennoch versucht werden, einen ungefähren Kostenrahmen darzustellen:

•Der Aufwand für einen Workshop mit verbindlicher Definition der Ziele und Motive, Auswahl einer „Shortlist“ der in Betracht genommenen Zielländer und Definition der Kriterien für die Studie sollte 6.000 EUR nicht übersteigen. Dafür kann auch einiges an Vorinformation (siehe die Liste oben für die Vorauswahl des Investitionslandes) eingebracht werden.

•Je nach Umfang und Intensität der zu erhebenden Daten wird die Machbarkeitsstudie mit etwa dem oben beschriebenen Inhalt ca. 25.000-30.000 € kosten. Bei einer vergleichenden Studie sollte man etwa mit 60 % dieses Betrages für jedes weitere Land einschließlich der vergleichenden Bewertung rechnen. Werden zwei unterschiedliche Unternehmen beauftragt, werden diese allerdings den genannten Grundpreis jeweils für ein untersuchtes Land berechnen.

Erwarten darf man dafür einen eingehenden Bericht mit unternehmensspezifischen Aussagen erwarten, also nicht lediglich eine „theoretische“ Untersuchung, die für jedes Unternehmen gelten könnte.

Zum Beispiel die

•Fördervoraussetzungen,
•der Arbeitsmarkt,
•die Zölle,
•Lieferanten

und eben alle maßgeblichen Kriterien müssen Antworten auf die speziellen Unternehmensfragen stellen. Makroökonomische Daten kann man dem Internet entnehmen. Für sie alleine braucht es kleine Berater.

Lassen Sie sich deshalb vor der Beauftragung eine – natürlich anonymisierte – Studie in ihrer Gliederung und Ausgestaltung zeigen, wie sie das Beratungsunternehmen bereits praktisch erstellt hat. Machbarkeitsstudien, die am Ende überwiegend allgemeine Regeln, Wirtschaftsdaten und Rechtsvorschriften enthalten, bestehen größtenteils aus vorformulierten „Berichtsmodulen“, die schon zur Hälfte des oben genannten Kostenrahmens angeboten werden.

Alle gelieferten Daten mögen am Ende zwar richtig sein, für die konkrete Investition aber praktisch kaum weiterhelfen. Deshalb hier die

Empfehlung 6: Lassen Sie sich vor Auftragsvergabe zwei bis drei Referenzen nenne und
nach Möglichkeit Struktur und Ausführung einer bereits erstellten Studie
zeigen.

Weitere Empfehlungen zum Standortauswahl und Projektorganisation werden in zwei Folgeberichten gegeben.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Sanet Gruppe in Bangkok konzentriert sich seit 15 Jahren auf praxisnahe Beratung internationaler deutscher Mittelständler in Thailand und Südostasien.

Gegründet von dem Unternehmer und Rechtsanwalt Dr. Gunter Denk, bewährt sich Sanet heute als "One-Stop-Dienstleister" für Thailand und ASEAN. Zur Gruppe gehören in Bangkok die Managementberater Sanet ASEAN ADVISORS, das Handelsunternehmen Sanet Trade & Services, das thailändische-deutsche Anwaltsbüro Sanet Legal. Ltd (legal.sanet.eu) und der Recruiting Service CREATING CAREERS.



Leseranfragen:

Sanet (Thailand) Co. Ltd.
2/1 Rom Klao 25/2
Bangkok 10510
Thailand
info(at)sanet.co.th
Tel: +66 91 9117677



PresseKontakt / Agentur:

Johannes Kraus
Sanet (Thailand) Co. Ltd.
2/1 Rom Klao 25/2
Bangkok 10510
Thailand
marketing(at)sanet.co.th
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Datum: 31.10.2018 - 08:23 Uhr
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Ansprechpartner: Johannes Kraus
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Bangkok


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Kategorie:

Unternehmensführung


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