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"Kinder- und Jugendreha" - Gibt''s doch gar nicht? Und ob! (AUDIO)

ID: 1660167


(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Aufgeschürfte Knie, Scharlach, ein fieser Magen-Darm-Infekt: Wer
Kinder hat, kennt sich mit diesen kleinen Problemen gut aus und geht
mit der Zeit auch ziemlich gelassen damit um. Aber manchmal geht es
eben doch auch ernster zu und die Kinder bekommen chronische
Krankheiten, die einfach nicht in den Griff zu kriegen sind oder
haben mit den Folgen eines schweren Unfalls oder Traumas zu kämpfen.
In solchen Fällen kann eine Reha-Maßnahme hilfreich sein, um
Spätfolgen zu vermeiden! Jessica Martin hat sich mal schlau gemacht,
wann so eine Reha greift, und welche Voraussetzungen dafür nötig
sind.

Sprecherin: Es gibt Krankheiten, da reichen ambulante Maßnahmen
auf lange Sicht einfach nicht aus, sagt Dirk von der Heide von der
Deutschen Rentenversicherung Bund.

O-Ton 1 (Dirk von der Heide, 18 Sek.): "Zum Beispiel bei
Erkrankungen der Atemwege, der Haut, des Herz-Kreislauf-Systems, aber
auch etwa bei Übergewicht oder psychischen Erkrankungen. Dabei gilt:
je früher gehandelt wird und je früher eine Behandlung beginnt, desto
größer sind die Erfolgsaussichten bei der Reha. Wir wollen, dass aus
kleinen Patienten später gesunde Erwachsene werden."

Sprecherin: Und um das zu gewährleisten, dauert eine Reha
mindestens vier Wochen - und die werden intensiv genutzt.

O-Ton 2 (Dirk von der Heide, 21 Sek.): "Zunächst wird ein
Therapieplan erstellt, etwa mit ärztlichen, psychologischen oder
bewegungstherapeutischen Leistungen. Betreut werden die Kinder dann
in Gruppen mit anderen, die ihrem Alter entsprechen. Schulkinder
erhalten Unterricht in den Hauptfächern, damit wollen wir verhindern,
dass die Kinder später den Anschluss in der Schule verpassen."
Sprecherin: Und natürlich ist es oft auch möglich, dass entweder Mama
oder Papa den kleinen Patienten begleitet, zum Beispiel...





O-Ton 3 (Dirk von der Heide, 11 Sek.): "...wenn das Kind noch
nicht zwölf Jahre alt ist, die Rentenversicherung übernimmt dann auch
die Kosten für die Anfahrt, Unterbringung und Verpflegung der
Begleitperson und kommt sogar für den Verdienstausfall in dieser Zeit
auf."

Sprecherin: Der Antrag auf eine Kinder- und Jugendreha ist auch
schnell gestellt. Erstmal besorgt man sich einen Befundbericht von
den behandelnden Ärzten, vielleicht sogar ein Gutachten, und füllt
dann die entsprechenden Vordrucke aus.

O-Ton 4 (Dirk von der Heide, 22 Sek.): "Die Formulare gibt es zum
Beispiel bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der
Rentenversicherung, oder im Internet auf DRV.info.de. Bei Fragen kann
man sich auch an die Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. Wir sind
mittlerweile auch sprachlich auf Patienten mit Migrationshintergrund
eingestellt - es sollte also keine Hindernisse geben, bei der
Beantragung der Kinder-Reha."

Sprecherin: Übrigens: Die Chancen stehen gut - im letzten Jahr
haben rund 2/3 der Anträge auf Kinder- und Jugendreha grünes Licht
bekommen!

Abmoderationsvorschlag:

Das ging Ihnen jetzt alles ein bisschen zu schnell, und Sie hätten
gerne mehr Infos rund um die Möglichkeiten der Kinder- und
Jugendreha? Dann gehen Sie doch mal ins Netz: auf drv.info - da
finden Sie unter dem Stichwort "Kinderreha" alles zum Thema.



Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Mail: dirk.heide(at)drv-bund.de
Tel.:030/865 24709

Original-Content von: Deutsche Rentenversicherung Bund, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 15.10.2018 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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