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Verfassungsgericht billigt Einstellung von Ermittlungen zu Todesfall

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(dts) - Die Verfassungsbeschwerde einer Mutter, die sich damit gegen die Einstellung der Ermittlungen zum Tod ihres Sohnes wehren wollte, ist abgelehnt worden. Das teilte das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe mit. Nach Ansicht des Gerichts hatte sich der 22-jährige Sohn im März 2003 auf einer Bundesstraße das Leben genommen, nachdem er eine Veranstaltung einer "Polit-Sekte" mit rechtsextremistischem Hintergrund besucht hatte. Da keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden hindeuteten, wurde das Verfahren im Juni 2003 eingestellt. Die Mutter hatte im Februar 2005 die Wiederaufnahme der Untersuchungen bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Der Antrag blieb jedoch wie ihre Verfassungsbeschwerde und ein erneuter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Oberlandesgericht Frankfurt erfolglos.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 23.02.2010 - 12:00 Uhr
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