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Ist die Privathaftpflichtversicherung wirklich so wichtig?

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Die Bundesbürger sind gut und auch zu gut versichert. Manches ist vielleicht überflüssig, aber unverzichtbar ist die Privathaftpflichtversicherung.


(IINews) - Herr Hansen ist mit dem Fahrrad auf einem durch einen Mittelstreifen getrennten Rad- und Fußgängerweg unterwegs. Er nähert sich einer Fußgängerin. Unvermittelt macht die ältere Dame vor ihm einen Schritt auf "seine" Fahrbahn und es kommt zum Zusammenstoß. Nun hat er Post bekommen vom Rechtsanwalt der Unfallbeteiligten: Der Anwalt möchte Schmerzensgeld. Im Kreis seiner Bekannten klagt Herr Hansen, das die Gegenseite drei Zeugen hat und er keine Rechtsschutzversicherung. Ist auch gar nicht nötig, teilt ihm sein bester Freund mit, wichtig ist momentan die Privathaftpflichtversicherung.

Informationen zur Privathaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflichtversicherung.html

Erleichtert über diese Information leitet Herr Hansen das Schreiben der Gegenseite an seine Privathaftpflichtversicherung weiter. Denn die prüft zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind und lässt es notfalls auf eigene Kosten auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Wenn Fremde Haftpflichtansprüche stellen, wie z. B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld, tritt die Privathaftpflichtversicherung ein.

Diese Art der Versicherung für jeden Haushalt eigentlich unverzichtbar. Denn nach dem Haftungsrecht muss jeder ein Schaden, dem er Dritten zufügt, auch bezahlen, sei es ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Auch Kleinigkeiten können sich zu einer finanziellen Katastrophe für den Schädiger entwickeln. Wenn, wie im Beispiel mit Herr Hansen die verletzte Fußgängerin nun eine dauerhafte Invalidität durch den Sturz davon getragen hätte, müsste Herr Hansen wahrscheinlich Schadensersatz in fünf- oder sechsstelliger Höhe zahlen.

Selbst Kinder können schon zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihr Handeln und daraus resultierende Folgen absehbar sein können. So musste ein 14-jähriger Schüler eine fünfstellige Summe bezahlen, weil er heimlich geraucht hat - leider in einer Scheune. Die achtlos weggeworfene Zigarette hat das umherliegen Stroh entzündet.





Ein fünfjähriger Junge haftet nicht, wenn er die Fensterscheibe des Nachbarn beim Fussballspielen einschießt. Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig und können nicht zur Haftung herangezogen werden. Den Schaden bekommt der Nachbar nur ersetzt, wenn er eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatz Forderungsausfall abgeschlossen hat oder die Eltern des Kindes Schäden durch nicht deliktfähige Kinder mit abgesichert haben.

Bildquelle: Fionn Große, www.pixelio.de

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 23.02.2010 - 10:47 Uhr
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Politik & Gesellschaft


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