InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Ins Fitnessstudio auf Kosten des Arbeitgebers

ID: 1648178


(IINews) - Für Privatpersonen ist es schwierig, die Gebühren fürs Fitnessstudio bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Das klappt nur, wenn eine Krankheit oder Verletzung vorliegt. "Ist der Arbeitnehmer aber gesund und möchte präventiv Sport treiben, um Krankheiten vorzubeugen oder einfach nur Sport aus Freude am Training betreiben, dann könnte der Arbeitgeber das steuerfrei unterstützen", erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi).



Unternehmerisch betrachtet ist das sinnvoll, denn immer mehr Arbeitnehmer leiden unter Rückenproblemen, verursacht durch langandauernde sitzende oder stehende Tätigkeiten. Auch die rasant zunehmenden Herz-Kreislauf-Krankheiten können durch Bewegung eingedämmt werden. Als Arbeitnehmer kann man in den Genuss von zwei verschiedenen Fördervarianten durch den Arbeitgeber kommen, sofern dieser die Werthaltigkeit von Sport und Gesundheit erkennt. Aufgrund der Steuerfreiheit entstehen dem Arbeitgeber keinerlei Kosten.



Sport im Rahmen der Gesundheitsförderung

Der Arbeitgeber kann bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für gesundheitsfördernde Maßnahmen zusätzlich zum vereinbarten Lohn steuerfrei ausgeben. "Dafür könnte beispielsweise ein Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen und festlegt werden, dass seine Angestellten an allen Kursen teilnehmen dürfen, die den Anforderungen des Fünften Sozialgesetzbuches entsprechen", führt Robert Dottl aus.



Das sind in der Regel Kurse, die den gesamten Körper trainieren, wie Pilates, Yoga, Stretching, Kieser- oder Rückentraining. Auch die Gebühren für ein Rundum-Abnehm-Programm, wie für Weight-Watchers beispielsweise, fallen darunter. Reines Gerätetraining im Fitnessstudio oder die Vereinsbeiträge zu einzelnen Sportarten wie Fußball oder Tennis sind steuerlich leider nicht begünstigt.



Gebühren für Fitnessstudio als Sachzuwendung





Der Chef könnte seinem Mitarbeiter alternativ bis zu 44 Euro monatlich als Sachzuwendung für ein festgelegtes Fitnessstudio gewähren. Dann - und nur dann - ist das freie Training an den Geräten zum Muskelaufbau und der Besuch von Group-Fitness-Programmen tatsächlich kostenlos! Somit können Kurse wie Spinning, TRX und Zumba kostenfrei belegt oder Courts, z. B. für Squash oder Badminton ebenfalls kostenfrei genutzt werden.



"Fällt die monatliche Studiogebühr höher als 44 Euro aus, so ist die meist geringfügige Differenz selbst zu tragen", informiert der Steuerexperte der Lohi. Der Steuerfreibetrag ist mit 44 Euro voll ausgeschöpft und kann nicht noch durch andere Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. So wird das Fitnessstudio auf einmal für jedermann erschwinglich!



Also bei den nächsten Gehaltsverhandlungen den Chef ruhig mal auf die finanzielle Förderung von Sport ansprechen oder über das betriebliche Vorschlagswesen diese Maßnahmen zur Motivation und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter einreichen, sofern der Betrieb sie noch nicht eingeführt hat. Die beiden steuerfreien Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung lassen sich übrigens hervorragend miteinander kombinieren und dem Arbeitgeber kommt es schließlich zugute, wenn seine Mitarbeiter fit und gesund sind.



www.lohi.de/steuertipps


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Strasse 5
93128 Regenstauf
j.gabes(at)lohi.de
09402 / 503159
www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Mit Qualitätskliniken.de die passende Reha-Klinik finden / Such- und Vergleichsportal für Rehakliniken mit neuen Funktionen (FOTO)
Prüfen, Rufen, Drücken: Betriebskrankenkassen wollen Notfallwissen stärken
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.09.2018 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1648178
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Steinbach
Stadt:

München


Telefon: 089 / 2781310

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 46 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ins Fitnessstudio auf Kosten des Arbeitgebers
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unkomplizierte Versteuerung von ETFs ...

Exchange Traded Funds (ETFs) erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit. Sie sind eine transparente, flexible und unkomplizierte Form der Geldanlage, um von Kursgewinnen an der Börse zu profitieren. Bei breiter Streuung sind sie risikoarm, haben ...

Steuern sparen mit Fort- und Weiterbildung ...

Der Anteil der Erwerbstätigen, die sich beruflich weiterbilden, hat mit 60 Prozent im Jahr 2020 einen historischen Höchststand erreicht. Jeder vierundzwanzigste absolvierte laut Statistischem Bundesamt eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.267
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 71


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.