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Kfz-Versicherung geregelt - da kommt die Steuer

ID: 164614


(IINews) - Wie schön wäre es, wenn mit einer Überweisung das gesamte Thema "Auto" erledigt wäre ... aber dem ist nicht so. Ist der erste Beitrag zur Kfz-Versicherung beglichen, steht auch schon die Kfz-Steuer auf dem Plan. Einmal abgesehen von der Tatsache, dass die Fixkosten für ein Kfz insgesamt nicht günstiger werden, so soll ich ein bundesweites Register für Kfz-Steuersünder einplanen ...!

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Die Kfz-Steuer wird gerne mit Reformen belegt, erst kürzlich wurden die Richtlinien für die Steuersätze im Hinblick auf umweltschonende Autos und Co. reformiert. Jetzt hat sich die Bundesregierung etwas Neues einfallen lassen. Zukünftig sollen Kfz-Halter, die ein Auto steuerlich anmelden wollen, nicht mehr nur im eigenen Bundesland auf eventuelle Steuerrückstände überprüft werden, sondern bundesweit. Diesen Gesetzesentwurf legte die Bundesregierung in Form eines 5. Gesetzes zum Kraftfahrzeugsteuergesetz vor.

Bisher wurden Steuersünder nur im eigenen Bundesland registriert und konnten somit kein neues Kfz anmelden, sofern die Steuer nicht beglichen oder gar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlag. Nunmehr wird es so sein, wenn dem vorgelegten Gesetzesentwurf entsprochen wird, dass bundesweit geprüft wird, ob ein Kfz-Halter, der sein Fahrzeug anmelden möchte, noch Kfz-Steuerschulden aufweist.

Neben dieser Tatsache soll auch die befristete Steuerbefreiung für einen Diesel mit der Abgasstufe Euro 6 reformiert werden. Ab dem 01.01.2011 soll höchstens eine Summe von 150 Euro pro Fahrzeug gelten.

Man wird gespannt sein dürfen, was diese Gesetzesreform bringen wird und ob die Steuersünder auf diese Art und Weise wirklich "eingedämmt" werden können. Der Fiskus jedenfalls wird sich darüber freuen und diesem Gesetzesentwurf bestimmt zustimmen, auch wenn es kürzlich erst eine Reform gegeben hat.





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Datum: 22.02.2010 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Ralf Becker
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