Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Ruhrtriennale
(ots) - Darf Kunst politisch sein?    Vielleicht sogar 
provokant?    Und gibt es jemanden, der das  ernsthaft bezweifeln 
würde? Bei der Ruhrtriennale  wurde darüber tatsächlich diskutiert.  
Nach dem  Hin und Her   um zwei umstrittene Musikgruppen  bestand  
dazu    Anlass - und wegen der Absage einer israelkritischen Band 
auch Gelegenheit. Selbstverständlich hat die Kunst jedes Recht, 
politisch und provokant zu sein. Aber das wollte   Intendantin 
Stefanie Carp  ursprünglich ja  gar nicht unter Beweis stellen. Es 
war vielmehr  fahrlässige  Blauäugigkeit, mit der sie  den Völkermord
an den Armeniern im Programmheft zur »Umsiedlung« werden ließ.  Und 
das Kürzel  BDS, das für   die antiisraelische    Bewegung steht, die
Boykott, Deinvestment und Sanktionen  fordert, will die Intendantin 
nie zuvor gehört haben. Man fragt sich: Wer berät diese Frau? Und 
weiß sie, wie man googelt? Nach diesen Misstönen bleibt 
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet  dem Festival  fern. Das Gelände 
ist politisch vermint. Ob Laschet nächstes Jahr wieder hingeht? Und 
ist Stefanie Carp dann noch Intendantin? Es gibt Fragen, die lassen 
sich  nicht so leicht beantworten.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
      
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 19.08.2018 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1640890
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Kunst & Kultur
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 72 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Ruhrtriennale
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




