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neues deutschland: 2017 kein einziges abgeschlossenes Verfahren wegen Fehlverhalten gegen Berliner Polizeibeamte

ID: 1636267


(ots) - Berliner Polizisten müssen sich fast nie für
Fehlverhalten vor Gericht verantworten. Das Aktenverwaltungssystem
der Berliner Justiz listet pro Jahr etwa 1000 Strafanzeigen gegen die
25.000 Berliner Polizeibediensteten auf. 2017 waren es 887 - die
meisten davon wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Dienst. Das
zeigen Zahlen der Polizeiverwaltung und des Berliner Senats für
Justiz. Doch diese Zahlen sind nach Senatsangaben nicht vollständig.
Wie häufig es tatsächlich bei Berliner Polizeibeamten zu
Fehlverhalten kommt, ist nicht klar, weil sowohl Fachkommissariate
als auch örtliche Polizeidirektionen und das Landeskriminalamt
Anzeigen sammeln und bearbeiten. Eine Recherche der Tageszeitung
"neues deutschland" (Donnerstagausgabe) zeigt: Eine zentrale
Erfassung aller Anzeigen gegen Polizeibeamte gibt es nicht.

Man müsse »einmal überlegen, ob man das nicht ändern sollte« sagt
Justizsprecher Sebastian Brux gegenüber »nd«. »Es ist mehr als
bedauerlich, dass die statistische Erfassung nur lückenhaft erfolgt.
Der Rechtsstaat sollte sich an dieser Stelle mehr Transparenz
leisten«, meint der Kriminologe Tobias Singelnstein. Der Jurist und
Professor an der Ruhr-Uni Bochum erforscht derzeit in einem
Forschungsprojekt Körperverletzung im Amt durch Polizisten.

Nur in den wenigsten Fällen kommt es nach Anzeigen gegen
Polizisten zu einem Verfahren vor Gericht. In den letzten Jahren ist
die Zahl der abgeschlossenen Verfahren gegen Polizeibeamte vor
Berliner Gerichten sogar gesunken. Waren es 2010 und 2011 noch 19
bzw. 14 Verfahren (jeweils 12 davon wegen Körperverletzung im Amt),
wurden 2016 nur noch zwei Verfahren abgeschlossen. 2017 schloss die
Berliner Justiz laut dem Senat für Justiz kein einziges Verfahren
gegen Polizeibeamte ab. Wie die Verfahren beendet wurden (mit
Freispruch, Verurteilung oder Verfahrenseinstellung), dazu sagt




Statistik nichts aus.



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Datum: 01.08.2018 - 15:24 Uhr
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