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Rheinische Post: Brückenteilzeit für zwei Drittel der Mütter wirkungslos

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(ots) - Die für Anfang 2019 vorgesehene Einführung des
Rückkehrrechts von einem Teilzeit- in einen Vollzeitjob bleibt für
fast zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter wirkungslos. Das geht
aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der
Linken-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post"
(Samstag) vorliegt. Demnach arbeiten über 60 Prozent der
erwerbstätigen Mütter als Teilzeitkräfte in einem Betrieb, der nicht
die im Gesetz geforderte Mindestgröße hat. Den Zahlen der Regierung
zufolge sind von den insgesamt 5,1 Millionen teilzeitbeschäftigten
Müttern in Deutschland gut 3,1 Millionen in einem Betrieb mit weniger
als 50 Mitarbeitern tätig. Die so genannte Brückenteilzeit soll aber
nur für Beschäftigte in Firmen ab  45 Mitarbeitern gelten.
Damit fiele die große Mehrheit der betroffenen Frauen nicht unter die
neue Regelung. "Wenn zwei Drittel der Mütter von einem Rückkehrrecht
ausgenommen sind, dann ist das ein fatales politisches Zeichen",
sagte Linken-Politikerin Susanne Ferschl der Redaktion. Sie warf der
Union vor, die Brückenteilzeit in den Koalitionsverhandlungen mit der
SPD beschränkt zu haben. "Wir brauchen ein echtes Rückkehrrecht von
Teil- in Vollzeit für alle, und die Wünsche der Beschäftigten müssen
ernst genommen werden", sagte Ferschl. Vor allem teilzeitbeschäftigte
Frauen wollen der Regierungsantwort zufolge ihre Wochenarbeitszeit
aufstocken. Eine Million Frauen würden demnach gerne 12,5 Stunden
mehr pro Woche arbeiten. Wer lange nur Teilzeit arbeitet, hat im
Alter einen geringeren Rentenanspruch. Vor allem vielen Frauen droht
deshalb Altersarmut. Der Regierungsantwort zufolge wäre derzeit
rechnerisch ein monatlicher Bruttoverdienst von 2026 Euro
erforderlich, um eine Nettorente oberhalb des Grundsicherungsniveaus
von derzeit 814 Euro für Alleinstehende zu erhalten. 55 Prozent aller




erwerbstätigen Frauen  haben aktuell nur einen Teilzeitjob, so
die Regierungsantwort.

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Datum: 28.07.2018 - 00:00 Uhr
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