Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Sami A.
(ots) - Was das Ganze juristisch bedeutet, ist ungewiss.
Zum Zeitpunkt der Abschiebung bestanden das Folterrisiko und das
Abschiebeverbot. Ob die juristische Bewertung nun anders ausfallen
wird, muss sich noch zeigen. Fest steht, dass Sami A. bis auf
weiteres nicht zu uns kommen wird, weil die Tunesier ihn nicht
rauslassen werden. Fest steht ebenso, dass beim nächsten Fall dieser
Art die Abschiebung gen Tunesien wohl schneller gehen würde. Die
Freilassung von Sami A. reduziert das Misstrauen gegenüber der
Justiz in Tunis.
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Datum: 27.07.2018 - 18:31 Uhr
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