Mitteldeutsche Zeitung: zur Rundfunkgebühr
(ots) - In einer Zeit, in der insbesondere der
öffentlich-rechtliche Rundfunk und dessen Finanzierung zum
bevorzugten Gegenstand ideologischer Auseinandersetzungen geworden
sind, in denen Kampfbegriffe wie Lügenpresse und Zwangsgebühren
aufgeboten werden, ist die Bestätigung eines verfassungsgemäßen
Auftrags ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal. Es
stabilisiert die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als
bedeutenden Faktor bei der Grundversorgung mit Informationen und als
Garant der demokratischen Meinungsbildung, mahnt aber auch die
Schließung einer Gerechtigkeitslücke an. Die Richter erklärten die
Beitragspflicht für eine Zweitwohnung als unvereinbar mit dem
Grundgesetz, spätestens bis zum 30. Juni 2020 soll eine Regelung
der Befreiung gefunden werden. Das klingt wie ein Passus im
Kleingedruckten, formuliert aber eine entscheidende Anforderung für
eine Neugestaltung der Beitragserhebung.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin(at)mz-web.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.07.2018 - 17:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1632191
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Halle
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 39 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zur Rundfunkgebühr
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).