InternetIntelligenz 2.0 - Der Rundfunkbeitrag ist rechtens - einmal!

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Der Rundfunkbeitrag ist rechtens - einmal!

ID: 1632106

ARAG Experten zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes


(IINews) - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verkündete am heutigen Vormittag das Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages. Demnach ist dieser grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Karlsruher Richter monierten in ihrem Urteil lediglich die Regelung für Zweitwohnungen. Da muss der Gesetzgeber laut ARAG Experten nachbessern.



Das Urteil

Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden. Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im vergangenen Jahr flossen knapp acht Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Ausgestaltung des Beitrags von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist rechtens. So sind auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte der Vizepräsident des BVerfG in seinen Ausführungen. Drei Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und die des Autovermieters Sixt waren damit überwiegend erfolglos. Unternehmen bezahlen für jede Filiale einen Beitrag, dessen Höhe von der Beschäftigtenzahl abhängig ist. Auch für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge muss weiterhin ein Rundfunkbeitrag abgeführt werden. Das BVerfG monierte in dem aktuellen Urteil lediglich die Regelung für Zweitwohnungen.



Was wird sich ändern?

Bisher musste für jede Wohnung der Beitrag entrichtet werden. Die Karlsruher Richter kippten nun diese Regelung, nach der auch für Zweitwohnungen eine Rundfunkgebühr gezahlt werden muss. Dadurch würden Menschen mit zwei Wohnungen zu stark benachteiligt. Inhaber mehrerer Wohnungen müssen somit künftig nur noch einen Beitrag zahlen. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Das Gesetz muss bis spätestens 30. Juni 2020 nachgebessert werden, so die Vorgabe der Richter.







Download des Textes unter:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  neues deutschland: Berliner Senat betrachtet rot-rot-grüne Schulbauoffensive als verfassungskonform
Amt Gramzow ist Markenpartner der Regionalmarke UCKERMARK
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.07.2018 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1632106
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 73 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der Rundfunkbeitrag ist rechtens - einmal!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sauna: Zwischen Hitze und Haftung ...

Mit mehr alsdrei Millionen Saunenbei etwa 5,4 Millionen Einwohnern haben die Finnen weltweit die Nase im Sauna-Ranking vorn. Erfunden haben sie das Saunieren aber nicht. Entstanden ist der Brauch schon vor 1.500 Jahren in Ostasien. Und auch in Deutsc ...

Sauna: Zwischen Hitze und Haftung ...

Rücksicht und Rechte in der SaunaNeben gesundheitlichen Empfehlungen gelten in Saunen auch klare Verhaltensregeln. Dabei geht es weniger um Vorschriften als vielmehr um ein respektvolles Miteinander. Ruhe ist in den meisten Saunen ausdrücklich erwà ...

Wenn der Chef heimlich zuschaut ...

Digitale Technik spielt in Unternehmen eine immer größere Rolle. Von Software zur Leistungsauswertung bis hin zu Videoüberwachung greifen Arbeitgeber auf unterschiedliche Mittel zurück, um Prozesse zu überwachen. Doch wie weit dürfen sie dabei ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 48


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.