InternetIntelligenz 2.0 - Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Verdeckungsmord

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Verdeckungsmord

ID: 163032

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Verdeckungsmord


(pressrelations) -
Am 6. Mai 2008 überfiel der einschlägig vorbestrafte Angeklagte eine 84-jährige Frau in ihrer Wohnung in Dresden, um sie zu berauben. Er erzwang die Herausgabe ihrer Bankkarte und veranlasste die Frau, die sich an ihre PIN-Nummer nicht mehr sicher erinnerte, ihm verschiedene mögliche Zahlenkombinationen zu nennen. Nachdem er sie gefesselt in ihrer Wohnung zurückgelassen hatte, ging er zunächst seiner Arbeit in einem Lokal nach, bevor er mehrfach erfolglos versuchte, an Bankautomaten Geld vom Konto der Frau abzuheben. Daraufhin begab er sich nochmals in ihre Wohnung und entwendete mehrere Gemälde, die er sogleich an ein Antiquariat verkaufte. Er kehrte wiederum in die Wohnung der Frau zurück, um sie jetzt zur Verdeckung seiner Raubtat zu töten. Gewaltsam ersetzte er die frühere Fesselung durch eine solche mit Paketklebeband und umwickelte damit schließlich auch ihren Kopf; die Frau erstickte.

Das Landgericht Dresden verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Darüber hinaus ordnete das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung an.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 3. Februar 2010 ? 5 StR 535/09

Landgericht Dresden ? 1 Ks 300 Js 22371/08 ? Urteil vom 2. Juli 2009


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Sozialministerin Schwesig für Fortsetzung der Sozialmedizinischen Nachsorge in Schwerin Iran wehrt sich weiter gegen Sanktionsdrohungen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 16.02.2010 - 18:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 163032
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 87 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Verdeckungsmord"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgerichtshof (BGH)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 157


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.