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Reisekrankenversicherung: Das sollten Sie beachten

ID: 1624134


(ots) - Jeder, der regelmäßig verreist, sollte eine
Reisekrankenversicherung haben. Die gesetzlichen Kassen zahlen im
Fall von Krankheit oder Unfall im Ausland nicht den Rücktransport.
Bei der Wahl der Versicherung sollten die Kunden darauf achten, dass
"im medizinisch sinnvollen Fall" gezahlt wird, nicht nur im
"medizinisch notwendigen", wie der Finanzexperte Sascha Straub von
der Verbraucherzentrale Bayern im Gesundheitsmagazin "Apotheken
Umschau" rät. "Medizinisch notwendig" bedeutet, dass der Transport
nur bezahlt wird, wenn die Verletzung oder Krankheit am Urlaubsort
nicht adäquat versorgt werden kann. In den meisten europäischen
Ländern ist das nicht der Fall. "Medizinisch sinnvoll" hingegen
meint, dass die Aussicht auf Heilung zu Hause als besser erachtet
wird, weil Patienten etwa keinen Dolmetscher im Krankenhaus brauchen
und Angehörige sich kümmern können.

In der aktuellen "Apotheken Umschau" erklärt Experte Straub,
welche weiteren Versicherungen und Zusatzleistungen für wen sinnvoll
sind.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 6/2018 B liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.



Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de

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Datum: 25.06.2018 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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