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Neuerungen ab April bei der ARAG Zahnzusatzversicherung - Beitragsanpassung und ein"neuer"Tarif

ID: 162384

Nach der Barmenia und der CSS hat nun die ARAG die Beiträge ihrer Zahnzusatzversicherung angepasst. Es gibt aber auch andere Neuerungen.


(IINews) - Die Zahnzusatzversicherung der ARAG hat sich längst im marktführenden Segment platziert und stellt mit den Leistungen im Bereich Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie die ganze Bandbreite der dentalen Absicherung dar. Seit der Einführung des Tarifes im Jahr 2005 sind die Beiträge stabil geblieben. Die großen Mitbewerber Barmenia und CSS mussten im Zuge der gestiegenen Kosten die Beiträge zum Jahreswechsel anpassen, nun steht bei der ARAG ebenfalls eine Anhebung der Beiträge zum 01.04.2010 ins Haus.

Dabei bleibt von den Leistungen und den Annahmerichtlinien aber alles beim Alten. Bei der Barmenia ist im Vergleich zum Vorgängertarif eine längere Leistungsstaffelung in der Zahnzusatzversicherung vorgesehen, die CSS nimmt nun in ihren Tarifen zur Zahnzusatzversicherung den Gesundheitszustand der Kunden sehr kritisch unter die Lupe.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Unabhängig von den bestehenden Tarifen Z100 und Z70, der im Übrigen keine Beitragsanpassung erfährt, besteht nun die Möglichkeit, einen weiteren Tarif der Zahnzusatzversicherung abzuschließen: den Tarif ARAG Z50/90. Dieser Tarif ist eigentlich nicht neu, denn die Leistungen sind herausgelöst aus dem bestehenden Tarif 283, der nur in Kombination mit anderen Zusatztarifen abschließbar ist.

Im Tarif ARAG Z50/90 sind, ähnlich wie im Tarif ARAG Z100, die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie versichert. Der Wesentliche Unterschied besteht in der Erstattung für Zahnersatz. Ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung werden bei dieser Zahnzusatzversicherung 50 Prozent der Gesamtkosten erstattet, bei Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung kann der Erstattungsanteil auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.

Die Kieferorthopädie wird, wie bisher, in den KIG-Stufen 1 und 2 erstattet. In den anderen KIG-Stufen besteht ein Anspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die professionelle Zahnreinigung, Wurzelbehandlungen, Füllungen oder andere Prophylaxemaßnahmen bilden einen Bestandteil dieser Zahnzusatzversicherung.





Aufgrund der von den Tarifen Z100 und Z70 abweichenden Erstattung im Bereich Zahnersatz fallen die Beiträge auch niedriger aus. Somit hat die ARAG einen Top-Tarif im mittelpreisigen Segment auf dem Markt platziert, der sicherlich viele Kunden finden wird.

Bildquelle: www.arag.de

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Datum: 15.02.2010 - 09:20 Uhr
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Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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