InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Unlautere Rufausbeutung durch Nachahmung bekannter Produktgestaltung

ID: 1623640

Unlautere Rufausbeutung durch Nachahmung bekannter Produktgestaltung


(IINews) - Der gute Ruf eines Produkts kann schon dann unlauter ausgebeutet werden, wenn die Aufmachung des Produkts nachgeahmt wird ohne die Wortmarke zu verletzen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.



Werden Waren oder Dienstleistungen angeboten, die eine Nachahmung der Produkte eines Mitbewerbers sind, liegt darin ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 28. Februar 2018 kann eine unlautere Rufausbeutung in der Nachahmung einer bekannten Produktausstattung auch dann vorliegen, wenn sich die Wortmarke auf dem Nachahmungsprodukt von derjenigen des nachgeahmten Produkts unterscheidet (Az.: 6 W 14/18).



In dem zu Grunde liegenden Fall präsentierte ein Unternehmen aus Malaysia auf einer Fachmesse einen Klebstoff, der in seiner Aufmachung und Farbgebung sehr große Ähnlichkeit mit dem bekannten Produkt eines deutschen Herstellers aufwies. Die Produkte ließen sich nur durch die unterschiedliche Beschriftung der Tube unterscheiden. Das OLG Frankfurt entscheid, dass dem deutschen Unternehmen ein Anspruch auf Unterlassung zusteht.



Das Produkt des deutschen Herstellers genieße eine wettbewerbliche Eigenart. Voraussetzung für eine solche Eigenart sei, dass die konkrete Ausgestaltung des Produkts oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die Verbraucher auf seine betriebliche Herkunft oder Besonderheiten hinzuweisen. Dabei komme es auf den Gesamteindruck der Gestaltung an. Diese Voraussetzungen seien bei dem Klebstoff erfüllt, dessen Gesamteindruck maßgeblich durch die Form der Tube, die Farbgebung und die Drehverschlusskappe geprägt sei. Diese Merkmale seien dem Verbraucher geläufig, so das OLG. Die charakteristische Farb- und Formkombination führe dazu, dass das Produkt einen hohen Wiederkennungswert hat, der unabhängig von der Wortmarke bestehe. Das Produkt sei schon zu identifizieren, wenn der Schriftzug noch nicht lesbar ist.







Das Produkt des asiatischen Unternehmens stelle eine Nachahmung dar, denn die prägenden Merkmale wie Tubenform und Farbgestaltung seien in sehr ähnlicher Form vorhanden, so das OLG. Insgesamt beute das asiatische Unternehmen den guten Ruf des Produkts des deutschen Mitbewerbers unlauter aus. Hierfür reiche bereits aus, dass die Verbraucher das gute Image des Originalprodukts auf die Nachahmung übertragen.



Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können in Fragen des Markenrechts und Verstößen gegen das UWG beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Agenda News: Traurig aber wahr - Deutschland hat sich kaputtgespart
Heilbronner Stimme: Grünen-Experte Ebner zum Nitrat-Urteil: Wir brauchen flächengebundene Tierhaltung und bessere Haltungsbedingungen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.06.2018 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1623640
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 53 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Unlautere Rufausbeutung durch Nachahmung bekannter Produktgestaltung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.276
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 111


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.