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Grünes Licht für EU-Verhältnismäßigkeitstest / Bundeszahnärztekammer begrüßt Sonderrolle für Gesundheitsberufe

ID: 1621046


(ots) - Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt
die Sonderrolle, die im sogenannten Verhältnismäßigkeitstest den
Gesundheitsberufen zugebilligt wird. Das Plenum des Europäischen
Parlaments hat heute in Straßburg den Weg für die EU-Richtlinie zur
Prüfung der Verhältnismäßigkeit neuen Berufsrechts freigemacht. Die
neue Richtlinie, die in Kürze in Kraft tritt, muss binnen zwei Jahren
in nationales Recht umgesetzt werden.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zum Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens: "Es ist gut, dass im jetzt vorliegenden
Verhältnismäßigkeitstest viele Kritikpunkte der regulierten Berufe,
zu denen auch Ärzte und Zahnärzte zählen, aufgegriffen wurden.
Positiv ist auch, dass der EU-Gesetzgeber eine Sonderrolle für die
Gesundheitsberufe vorsieht. So müssen die Mitgliedstaaten im Falle
einer berufsrechtlichen Regelung, die die Heilberufe oder die
Patientensicherheit betreffen, stets das Ziel eines hohen Niveaus des
Gesundheitsschutzes berücksichtigen. Dies ist eine klare Vorgabe für
den nationalen Gesetzgeber zu Gunsten der Patienten. Dies darf im
anstehenden Umsetzungsprozess der Richtlinie in nationales Recht
nicht verwässert werden. Leider gab es keine politische Mehrheit, die
Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich der neuen Richtlinie gänzlich
auszunehmen. Das wäre aus Sicht der Gesundheitsberufe der bessere Weg
gewesen."

Hintergrund

Der als Verhältnismäßigkeitstest bezeichnete Richtlinienentwurf
der Europäischen Kommission vom Januar 2017 beinhaltet einen
umfassenden Prüfauftrag für den nationalen Gesetzgeber. Er soll vor
Änderung bestehenden Berufsrechts oder neuem Erlass anhand
vordefinierter Kriterien prüfen und belastbar belegen, inwiefern
neues Berufsrecht verhältnismäßig ist. Damit soll Wirtschaftswachstum
durch Wegfall von Barrieren angekurbelt werden. Erfasst sind alle




regulierten Berufe einschließlich der Gesundheitsberufe.



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
presse(at)bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.06.2018 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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