InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Schöffen gesucht!

ID: 1619419

ARAG Expertenüber Schöffen - Richter ohne Robe, aber mit viel Verantwortung


(IINews) - Viele Gemeinden stellen zurzeit die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 auf. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die neben den Berufsrichtern an der Urteilsfindung beteiligt sind. Weil in den vergangenen Jahren an vielen Gerichten neue Strafkammern dazugekommen sind, steigt mit der neuen Amtsperiode auch die Zahl der benötigten Laien-Richter. ARAG Experten klären die Einzelheiten.



Unabhängiges Urteil

Während einer Gerichtsverhandlung sitzen - ohne Robe - ehrenamtliche Richter, sogenannte Schöffen, dem Richter bei. Ihre Aufgabe ist es, zu einem unabhängigen Urteil über die Angeklagten zu kommen. Dabei leisten Schöffen einen wichtigen Beitrag zur Wahrheitsfindung bei einer Hauptverhandlung. Sie haben keinen Einblick in die Prozessakten, in denen auch die Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen. Deshalb haben Schöffen einen unvoreingenommenen Blick auf die Angeklagten.



Große Verantwortung

Schöffen haben eine sehr verantwortungsvolle, aber auch spannende Aufgabe. Sie sollten sich bei einer Verhandlung bemühen, sich in den Angeklagten hineinzuversetzen und seinen sozialen Hintergrund zu verstehen. Zusammen mit den Berufsrichtern fällen die Laienrichter zwei- bis dreimal im Monat Urteile, die für die Verurteilten auch hohe Gefängnisstrafen bedeuten können. Für ihre Dienste bekommen Schöffen kein Geld. Lediglich ihr Aufwand wird mit fünf bis zwanzig Euro pro Stunde entschädigt.



Bedingungen für das Schöffenamt

Eine Amtsperiode für Schöffen beträgt zurzeit fünf Kalenderjahre. Bewerbungen für das Schöffenamt sind in vielen Gemeinden möglich. Die Schöffen werden im Laufe des letzten Jahres vor Beginn der Amtsperiode gewählt und berufen. Sollten sich nicht genug geeignete Bewerber gefunden haben, können auch Personen berufen werden, die sich nicht beworben haben. Die Berufung zum Schöffen kann nur in wenigen begründeten Fällen abgelehnt werden. Bewerberinnen und Bewerber sollen nicht überschuldet sein und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 70 Jahre alt sein. Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, beziehungsweise gegen die ein schwebendes Verfahren vorliegt, können das Schöffenamt nicht ausüben. Außerdem muss, wer Schöffe werden will, die deutsche Sprache beherrschen, ergänzen die ARAG Experten.







Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Ist der 16.6 ein Glückstag-
Proindex Capital AG: Paraguay eröffnet Botschaft in Jerusalem
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.06.2018 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1619419
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 55 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Schöffen gesucht!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Apothekenreform: Dasändert sich für Patienten ...

Mehr Gesundheitsleistungen direkt in der ApothekeFür viele Menschen dürfte die wichtigste Änderung sein, dass Apotheken künftig ein breiteres Angebot an Gesundheitsleistungen bereitstellen können. Bislang waren Schutzimpfungen in Apotheken auf G ...

Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird ...

Wie häufig darf in einer Wohnung musiziert werden?Wer ein Instrument erlernt, muss auchüben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen. Hier hat de ...

Arbeiten bei Hitze: Welche Rechte Beschäftigte haben ...

Sommerliche Temperaturen wünschen sich im Urlaub viele. Doch im Job können sie schnell zur Belastung werden. Steigende Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung oder stickige Räume fordern Beschäftigte heraus. Umso wichtiger ist es zu wissen, welc ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.300
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 82


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.