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Neubewertung betrifft nicht deutsche Polizisten

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Neubewertung betrifft nicht deutsche Polizisten


(pressrelations) - Polizisten kommen nur in befriedeten Gebieten zum Einsatz

Anlässlich der Einordnung des Afghanistan-Einsatzes als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB sowie der zuständige Berichterstatter für den Polizeiaufbau in Afghanistan, Armin Schuster MdB:

Aus der Neubewertung der Lage in Afghanistan ergibt sich keine Veränderung der Einsatzgrundlagen der deutschen Polizisten. Der Bundesaußenminister hat in seiner gestrigen Regierungserklärung eine Einordnung als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts vorgenommen. Diese entfaltet in erster Linie Wirkung für den Einsatz der Bundeswehr. Die Ausbildungsmission der deutschen Polizisten ist hiervon nicht direkt betroffen. Beim Einsatz der Polizei, ist grundsätzlich auf die jeweils herrschenden Umstände am Einsatzort abzustellen. Diese können sich regional sehr unterschiedlich gestalten.

Nach wie vor gilt, dass deutsche Polizisten nur in befriedeten Gebieten zum Einsatz kommen. Die Bundeswehr stellt gleichzeitig den notwendigen militärischen Schutzschirm für die Ausbildungsarbeit der Polizei zur Verfügung.


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Datum: 11.02.2010 - 20:47 Uhr
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