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ÖDP NRW: MP Laschet zeigt mangelnden Respekt vor dem Grundgesetz

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Mit allerlei juristischen Argumentationskunststücken verhindert die CDU, dass das Verfassungsrecht auf Voksabstimmungen in die Realität umgesetzt wird. Jetzt hat dies der NRW-Ministerpräsident Laschet (CDU) dies auch für die Zukunft angekündigt. Die ÖDP strebt an, das verfassungsmäßig verbriefte Recht der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf Volksabstimmungen durchzusetzen.


(IINews) - ÖDP NRW zu MP Laschet:

Mangelnder Respekt vor dem Grundgesetz

(Düsseldorf/Münster) – „Volksentscheide wird es nie und nimmer mit der CDU Deutschlands geben.“ so der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, in einem Interview mit B 5 aktuell. Für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen ist dieser Satz ein deutlicher Beweis für das gespannte Verhältnis, das MP Laschet zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat. Sie fordert Herrn Laschet zur Treue zur Verfassung auf.

Artikel 20 (2) des Grundgesetzes bestimmt unzweideutig: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Die CDU windet sich seit Bestehen der Bundesrepublik um das verfassungsmäßige Recht der Bürger auf Abstimmungen herum. Sie blockiert somit ein in der Verfassung verbrieftes Recht. Mit allerlei juristischen Argumentationskunststücken verhindert die CDU, dass dieses Verfassungsrecht in die Realität umgesetzt wird.

Für die ÖDP NRW ist dieses Verhalten der CDU ein ausgemachter Skandal. Dass ein Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerechnet in einem bayerischen Radiosender die Fortsetzung dieses Verfassungsbruchs ankündigt und rechtfertigt, ist ein Stück aus dem Tollhaus. MP Laschet sei daran erinnert, dass in Bayern auf Landesebene die Bürgerbeteiligung durch Volksbegehren und Volksentscheide jahrzehntelange Tradition hat. „Von einem Untergang Bayerns aufgrund direkter Demokratie ist uns nichts bekannt.“ so die ÖDP NRW. Vielmehr hat die ÖDP gerade in Bayern eine Reihe von Gesetzesinitiativen durch Volksabstimmungen durchgesetzt. „Dies war nicht immer zur Freude der CSU. Die Unions-Schwesterpartei musste hier mitunter heftig Federn lassen.“ Die direkte Demokratie hat sich hier bewährt.

Aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung mit Volksabstimmungen versteht sich die ÖDP als Partei der direkten Demokratie. Keine andere Partei in Deutschland war auf dem Gebiet der direkten Demokratie erfolgreicher.





Die ÖDP strebt an, das verfassungsmäßig verbriefte Recht der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf Volksabstimmungen in die Realität umzusetzen.


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Datum: 05.06.2018 - 11:07 Uhr
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