Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk auf gutem Weg
Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk auf gutem Weg
(pressrelations) -
Frankfurt am Main - Die rund 860 000 Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk können auf ein baldiges Inkrafttreten einer neuen Lohnuntergrenze in ihrer Branche hoffen. Der Tarifausschuss hat als Sachverständigengremium der Bundesregierung gestern einstimmig das Allgemeininteresse an dem Erlass einer Rechtsverordnung über den Mindestlohn bejaht. Durch die Rechtsverordnung wird der zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband für das Gebäudereiniger-Handwerk bereits am 29. Oktober letzten Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche erstreckt, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.
"Wir appellieren an die Bundesarbeitsministerin, die Rechtsverordnung nun schnellstmöglich in Kraft zu setzen. Jeder Tag ist Geld für die Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk, die für harte Arbeit existenzsichernde Löhne brauchen. Mit dem Mindestlohn wird Lohndumping ein Riegel vorgeschoben", sagt Frank Wynands, Vorstandsmitglied der IG BAU und zuständig für das Gebäudereinigerhandwerk.
Nach dem Tarifvertrag vom 29. Oktober 2009 beträgt der Mindestlohn für die Beschäftigten in der Innenreinigung künftig 8,40 Euro im Westen und 6,83 Euro im Osten, der Mindestlohn für Beschäftigten in der Glas- und Fassadenreinigung 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten. Mit Wirkung ab 01.01.2011 erhöhen sich diese Sätze auf 8,55 Euro (Innenreinigung West) bzw. 7,00 Euro (Innenreinigung Ost) sowie 11,33 Euro (Glas- und Fassadenreinigung West) bzw. 8,88 Euro (Glas- und Fassadenreinigung Ost).
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Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt
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Datum: 11.02.2010 - 14:47 Uhr
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