Gewaltexzesse im Iran unentschuldbar
Gewaltexzesse im Iran unentschuldbar
(pressrelations) - Bereits im Vorfeld des Jahrestages der "Islamischen Revolution" haben die Sicherheitskräfte mit gezielten Drohungen und Festnahmen versucht, größere Proteste von vornherein zu unterbinden. Dieses rücksichtslose und zugleich hilflose Vorgehen führt uns die dramatische Situation im Iran erneut vor Augen: Seit Jahren werden dort die Menschenrechte systematisch missachtet. Immer wieder gehen iranische Sicherheitskräfte mit aller Brutalität gegen friedliche Demonstranten vor. Derartige Gewaltexzesse sind unentschuldbar und müssen endlich ein Ende haben!
Dabei hat das Vorgehen der staatlichen Kräfte nur ein Ziel: Die Unterdrückung Oppositioneller dient einzig und allein dem Lebenserhalt eines Regimes, das in weiten Teilen der iranischen Bevölkerung seinen Rückhalt verloren hat. Hinzu kommt: Die Atompolitik von Präsident Ahmadinedschad stellt eine weltweite Bedrohung dar. Die internationale Gemeinschaft muss deshalb den Druck auf Teheran weiter erhöhen, damit ein iranisches Atomwaffenprogramm keinen Erfolg hat.
Die CDU steht fest an der Seite derer, die sich friedlich für eine freiheitliche Demokratie und Menschenrechte im Iran einsetzen. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass ein Land über Atomwaffen verfügt, dessen Präsident Israels Existenz bedroht und den Holocaust leugnet.
CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Tel.: 030 - 220 70 0
Fax: 030 - 220 70 111
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.02.2010 - 14:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 161676
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 113 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gewaltexzesse im Iran unentschuldbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU Bund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).