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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum neuen NRW-Polizeigesetz

ID: 1616552


(ots) - Nach den Terroranschlägen von Ansbach und
Würzburg sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel 2016: »Wir dürfen uns
die Art, wie wir leben, nicht kaputtmachen lassen.« Genau das
geschieht aber gerade. Die Bundesländer wetzen ihre Polizeigesetze.
Angepriesen werden die Eingriffe in unsere Grundrechte als
Terrorbekämpfung. Tatsächlich aber steht in den Entwürfen, dass die
Weiterungen nicht nur für terroristische Gefährder gelten. Man mag
einwenden, dass alles, was der Verbrechensbekämpfung dient, gut ist.
Das Problem ist nur: Die neuen Gesetze, wie auch das für NRW,
erlauben der Polizei schwere Grundrechtseingriffe in einem Stadium,
in dem noch kein Verbrechen passiert ist. Der Satz, dass jeder als
unschuldig gilt, solange er nicht verurteilt ist, droht zu einem
Lippenbekenntnis des Rechtsstaats zu verkommen. Wenn die CDU mit
der FDP, die sich gerne als Bürgerrechtspartei bezeichnet, ihr
Vorhaben im nordrhein-westfälischen Landtag durchsetzt, darf die
Polizei Menschen verbieten, die Stadt zu verlassen. Sie darf den
Kontakt von Menschen untereinander unterbinden, sie kann das Tragen
von Fußfesseln veranlassen und Menschen bis zu vier Wochen
einsperren. Das alles zwar nur mit Zustimmung eines Amtsrichters,
doch dieser Richtervorbehalt hat sich schon oft als Feigenblatt
erwiesen. Die Justiz ist so überlastet, dass nicht jeder
Ermittlungsrichter in Aktenbände eintauchen kann, um zu klären, ob
der Antrag der Polizei wirklich begründet ist - zumal der Begriff
der »drohenden Gefahr«, den NRW mit seinem neuen Polizeigesetz
einführt, sehr viel Interpretationsspielraum lässt. Den Feldzug der
Länder gegen die Grundrechte führt Bayern an, das Polizisten sogar
die Onlinedurchsuchung von Computern erlaubt. Soweit geht NRW nicht,
aber das macht die Düsseldorfer Pläne nicht viel besser. Anfang




Mai erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), die Zahl der
in Deutschland bekanntgewordenen Straftaten sei mit 5,76 Millionen
die niedrigste seit 1992. Und die Gefahr, Opfer einer Straftat zu
werden, sei so gering wie seit 30 Jahren nicht. Warum also jetzt der
Schwenk in Richtung Überwachungsstaat? Selbst Sicherheitsexperten
geben zu, dass keine der geplanten Verschärfungen den Terroristen
Anis Amri zwingend von seiner Tat in Berlin abgehalten hätte. 33
Menschen tötete die Rote Armee Fraktion bis 1993. Und beim bisher
schlimmsten Terroranschlag in Deutschland brachte 1980 ein Neonazi
auf dem Oktoberfest zwölf Menschen um und verletzte 211. Diese
und andere Krisen hat die Bundesrepublik überstanden, ohne die
Polizeigesetze so zu verschärfen, wie es die Länder jetzt tun. Ein
Jahr vor dem 70. Geburtstag der Republik ist das kein gutes Zeichen.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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Datum: 01.06.2018 - 21:00 Uhr
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