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Rheinische Post: Kommentar: Das Recht auf Schutz

ID: 1610534


(ots) - Immer wieder werden Kinder Opfer von Gewalt,
häufig sogar in der eigenen Familie. So auch zuletzt in Neuss, wo ein
Elfjähriger von seinem Onkel misshandelt und getötet wurde. Solche
Exzesse sind zum Glück selten - schlimm ist es aber in jedem
einzelnen Fall, wenn Erwachsene das Vertrauen ihrer Schutzbefohlenen
zerstören. Wenn der Staat ein solches Verhalten schon nicht immer
verhindern kann, dann muss er zumindest eine Wiederholung vermeiden.
Laut einer Studie der Hochschule Koblenz fehlen deutschen
Jugendämtern dafür aber die Kapazitäten. Wer schützt also die
Kleinen? Artikel sechs des Grundgesetzes definiert die Aufgabe: Ehe
und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen
Ordnung, genauso Pflege und Erziehung der Kinder. Wenn aber nicht
genug Personal vorhanden ist, muss dieser Missstand beendet werden.
Das Ziel darf nicht zerredet werden, der Kampf gegen
Kindesmisshandlungen muss an oberster Stelle stehen. Denn jeder hat
das Recht auf körperliche Unversehrtheit - selbstverständlich auch
Kinder. Dieses Recht steht nicht zur Disposition.

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Datum: 14.05.2018 - 21:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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