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Reste von Erkältungsmitteln entsorgen

ID: 1596486


(ots) - Angebrochene Erkältungsmittel sollten auf
keinen Fall für das nächste Jahr aufgehoben werden. "Sobald flüssige
Arzneimittel mit Sauerstoff in Kontakt kommen, ist die Wirkung nicht
mehr bis zum Ablauf des aufgedruckten Verfalldatums gewährleistet",
erklärt Dr. Stephan Hahn, Apothekeninhaber aus Cuxhaven, im
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Flüssige Zubereitungen gegen
Husten, wie Säfte und Tropfen, sind nach Anbruch in der Regel sechs
Monate haltbar, Antibiotikasäfte sogar nur wenige Wochen. "Das
Anbruchdatum muss deshalb auf der Packung notiert werden", betont
Hahn. Das gilt auch für Nasensprays und -tropfen, die nach Anbruch
ebenfalls nur wenige Monate verwendbar sind. Der Zeitraum kann je
nach Präparat variieren und ist wie bei allen flüssigen Arzneiformen
auf der Verpackung und in der Packungsbeilage angegeben.
Grundsätzlich sollten Nasensprays und -tropfen immer nur von einer
Person verwendet werden. "Sprühkopf und Pipette kommen in der Nase
mit Bakterien in Kontakt", so Hahn. "Benutzt danach eine andere
Person das Spray, kann sie sich damit infizieren."

Produkte mit ätherischen Ölen, wie zum Beispiel Erkältungsbalsame,
sollten nach Anbruch nicht länger als zwölf Monate verwendet werden:
Mit der Zeit verflüchtigen sich die wirksamen Bestandteile. Cremes
können sich zudem in ihre festen und flüssigen Bestandteile trennen.
"Die Zersetzungsprodukte können die Haut reizen", sagt Hahn.
"Präparate, die auffällig aussehen oder riechen, sollte man nicht
mehr verwenden."

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2018 A liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.



Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse(at)wortundbildverlag.de




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Datum: 03.04.2018 - 09:00 Uhr
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