InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Eier futsch - Wer haftet-

ID: 1593463

ARAG Verbrauchertipps rund ums Osterei


(LifePR) - Da stand dem Landwirt verständlicherweise das Entsetzen ins Gesicht geschrieben: 20.000 freilaufende Legehennen in verzweifelter Panik. Verursacher dieser geflügelten Massenhysterie war nach Auskunft des Bauern ein wegen fehlender Thermik und Unachtsamkeit zu tief fahrender Heißluftballon. Die geringe Höhe der Montgolfière nötigte dann auch den Luftsportler, seinen Gasbrenner mit voller Kraft laufen zu lassen, was ein lautes Fauchen und Zischen zur Folge hatte. Dieses Spektakel veranlasste das Federvieh, über die 21 Zugangslöcher im Hühnerstall Schutz zu suchen oder fliegend über den zwei Meter hohen Begrenzungszaun die Flucht zu ergreifen. Nach Angaben des Landwirts hatte sich die Legeleistung der Hühner etwa zehn Tage nach der aufregenden Episode um rund 40 Prozent der bisherigen Eierproduktion reduziert. Den Schaden, immerhin fast 26.000 Euro, wollte der Bauer dem Ballonfahrer anlasten und klagte auf Schadensersatz. Ohne Erfolg! ARAG Experten erläutern: Die Richter des Landgerichts Osnabrück stützten sich bei ihrem Urteil auf ein Sachverständigengutachten. Das besagte, dass die Bildung eines Hühnereis vom Follikelsprung bis zur Eiablage lediglich 23 Stunden dauert. Eine Legestörung müsste demnach bereits ein bis zwei Tage nach dem Zwischenfall auftreten, so der Gutachter. Die Legeleistungsminderung, die erst nach ca. zehn Tagen auftrat, sei also nicht auf den Vorfall mit dem Ballon zurückzuführen (LG Osnabrück, Az.: 5 O 2657/05).

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/ 




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Ostereiersuche am Tropenstrand: Zehn gute Gründe für den Osterurlaub im Niyama Private Islands
Erzeugercode auf Eiern - europaweit gültig
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 22.03.2018 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1593463
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Hotel & Gaststätten


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 135 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Eier futsch - Wer haftet-
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden ...

Pflege mit Risiko: Wenn ehrenamtliche Betreuung zum Arbeitsunfall wirdAls sein Sohn einen Tobsuchtsanfall bekam, weil er sein Zimmer aufräumen sollte, wusste der Vater sich nicht mehr zu helfen und wählte den Notruf. Kurz darauf schlug ihm sein Soh ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Schulrauswurf wegen Gewalt +++Ein Zehntklässler attackierte zusammen mit anderen Jugendlichen während einer Schulpause einen Obdachlosen, trat auf den am Boden liegenden Mann ein und schlug ihn mit der Faust. Deswegen wurde er der Schule verwie ...

Wenn das Wunschkind auf sich warten lässt ...

Ungewollte Kinderlosigkeit ist für die Betroffenen ein schwieriges Thema, über das meistens nicht gerne gesprochen wird. Dennoch betrifft dieses Schicksal enorm viele Menschen. Laut einerStudiedes Bundesministeriums für Familie, Senioren und Jugen ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.265
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 299


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.