InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

DSGVO: Diese Stellen im Online-Shop sollten Sie prüfen

ID: 1590553


(IINews) - Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt verschiedene Anforderungen an Online-Händler, um die persönlichen Daten von Verbrauchern zu schützen. Cookies, Kontaktformulare, Newsletteranmeldung, es gibt viele Stellen im Online-Shop, die mit Blick auf die Verordnung geprüft werden sollten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bereiche.



Interessenabwägung bei Cookies



Jeder liebt Cookies, zumindest am Kaffeetisch. Auf einer Website fällt das Urteil nicht ganz so eindeutig aus. Cookies sind in dem Fall kleine Textdateien, die zeitweise im Browser auf dem Endgerät des jeweiligen Nutzers gespeichert werden. Sie nehmen Informationen auf, die personenbezogenen Daten enthalten können, zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers. Die Speicherung dient der Analyse und Widererkennung von Nutzern.



Cookies sind als personenbezogene Daten für die DSGVO grundsätzlich relevant, allerdings gilt es, eine Interessenabwägung zwischen dem Nutzen für den Händler und dem Datenschutz des Verbrauchers vorzunehmen.



Verschlüsselungspflicht für Kontaktformulare



Kontaktformulare und andere Formulare, in denen Nutzerdaten abgefragt werden, müssen künftig ausnahmslos verschlüsselt werden. Zudem gilt nach wie vor, dass Seitenbetreiber Pflichtfelder klar kennzeichnen, damit nur Daten abgefragt werden, die für den Zweck der Anmeldung notwendig sind.



Zudem soll in der Datenschutzerklärung festgehalten werden, was mit den Daten geschieht, die im Kontaktformular erhoben werden.



Mehr Infos in der Datenschutzerklärung



Die Datenschutzerklärung soll Verbrauchern künftig mehr Transparenz bieten. Daher sieht die DSGVO vor, dass die Datenschutzerklärung umfangreichere Informationen enthält. Insbesondere die Zwecke sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind nun darin zu nennen. Für einen Online-Shop typische Themen sind Server-Logfiles, Webanalyse-Tools, Kundenkonto oder Newsletter.







Social Media Plugins nicht direkt auf der Website anbringen



Social Media Plugins ermöglichen Kunden, die neu erstandenen Produkte in Netzwerken wie Facebook, Twitter & Co. zu teilen. Schon jetzt bedarf es aufgrund der automatischen Datenübertragung an die jeweiligen Dienste eine Einwilligung des Nutzers zu den Plugins. Da diese schwer zu bekommen ist, haben sich Systeme wie Shariff oder die Zwei-Klick-Lösung etabliert, die eine automatische Datenübertragung verhindern sollen.



Grundsätzlich gilt das Prinzip der Einwilligung auch unter der DSGVO, jedoch muss der Seitenbetreiber laut Art. 7, Abs. 1 zudem nachweisen können, dass eine Einwilligung vorliegt. Da die Umsetzung hierfür umständlich ist, empfiehlt es sich, zu evaluieren, wie viele Nutzer die Plugin-Buttons überhaupt nutzen und diese gegebenenfalls komplett von der Seite zu nehmen. Wer sie behalten möchte, sollte eine Lösung wie Shariff verwenden.



Einwilligung zu Newslettern rechtskonform gestalten



Logisch, Newsletter dürfen nicht ohne Einwilligung des Empfängers verschickt werden. Daran ändert sich nichts. Jedoch muss die Einwilligung in Zukunft gemäß der DSGVO gestaltet werden. Dazu gehört, dass der Empfänger nach Art. 7, Abs. 3 ein Widerrufsrecht erhält, worüber er im Rahmen der Einwilligung zu informieren ist.



Online-Händler sollten darauf achten, schon vor dem 25. Mai im Sinne der DSGVO wirksame Einwilligungen zu Newslettern zu holen, damit sie auch danach noch rechtssicher E-Mails verschicken können.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
mustafa.ucar(at)trustedshops.de
0221/77536-7531
trustedshops.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Bright Solutions für das beste Drupal Enterprise Projekt ausgezeichnet
WOHNEN IN MV wird von der ADCADA GmbH übernommen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.03.2018 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1590553
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Mustafa Ucar
Stadt:

Köln


Telefon: 0221/77536-7531

Kategorie:

Online-Shopping


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 120 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"DSGVO: Diese Stellen im Online-Shop sollten Sie prüfen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Trusted Shops GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Trusted Shops GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.222
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 184


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.