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Ein Jahr medizinisches Cannabis: Bessere Patientenversorgung und mehr Verschreibungen

ID: 1588310


(ots) - Ein Jahr "Cannabisgesetz": Seit dem 10. März 2017
können Ärzte ihren schwerkranken Patienten im Einzelfall
Cannabisblüten als Rezepturarzneimittel verordnen. "Vor allem für
Patienten, die zuvor Cannabis über eine Ausnahmegenehmigung bezogen
haben, hat sich seitdem viel verbessert", sagt Dr. Andreas Kiefer,
Präsident der Bundesapothekerkammer. Er ist außerdem Vorsitzender der
Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex / Neues Rezeptur-Formularium
(DAC/NRF-Kommission). "Erstens werden die Patienten nicht mehr mit
der Dosierung und Anwendung allein gelassen. Denn die Apothekerschaft
hat im DAC einheitliche Qualitätskriterien für Cannabisblüten
definiert und im NRF Anwendungshinweise erarbeitet. Zweitens ist es
für viele Patienten deutlich preiswerter geworden. Bei einer
Genehmigung der Krankenkasse fällt nur noch die Zuzahlung an, die auf
maximal 10 Euro pro Medikament begrenzt ist. Drittens können
Patienten ihre Cannabis-Verordnungen bundesweit in jeder Apotheke
einlösen."

Insgesamt haben die Apotheken 2017 zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) rund 44.000 Einheiten Cannabis-Blüten
abgegeben. "Die Tendenz war von Quartal zu Quartal steigend, sowohl
bei Rezepten als auch bei den Abgabeeinheiten", sagt Kiefer, der auch
Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V.
(DAPI) ist. Das DAPI hat die GKV-Verordnungen ausgewertet: Im 1.
Quartal, also vom 10. bis 31. M ärz, belieferten die Apotheken 488
Rezepte mit 564 Abgabeeinheiten. Im 2. Quartal waren es 4615 Rezepte
mit 10.055 Abgabeeinheiten, im 3. Quartal 8.898 Rezepte mit 14.777
Abgabeeinheiten und im 4. Quartal 12.717 Rezepte mit 18.828
Abgabeeinheiten. Verordnungen auf Privatrezepten wurden vom DAPI
nicht erfasst.

Kiefer: "Das DAPI ermittelt aus Datenschutzgründen nicht, wie
viele Patienten Cannabisblüten erhalten haben. Unsere Zahlen legen




aber die Vermutung nahe, dass es inzwischen deutlich mehr sind als
die etwa 1000 Patienten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine
Ausnahmegenehmigung hatten. Cannabisrezepturen sind also zumindest
teilweise im Versorgungsalltag angekommen."

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse(at)abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg(at)abda.de

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Datum: 08.03.2018 - 08:48 Uhr
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