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Straubinger Tagblatt: Raser aus dem Verkehr ziehen

ID: 1586210


(ots) - Auch wenn Raser vielleicht keine Anklage wegen
Mordes fürchten müssen: Wer meint, einen anderen im Straßenverkehr zu
einem Rennen herausfordern und den Tod eines Menschen riskieren zu
müssen, kann mittlerweile bis zu zehn Jahre im Gefängnis landen. Eine
erhebliche Strafe. Doch schreckt sie wirklich ab? Wer sich an der
Raserei beteiligt, muss konsequent aus dem Verkehr gezogen werden.
Ihm sollte dauerhaft der Führerschein entzogen, das Auto
beschlagnahmt werden. Dann würden sich PS-Junkies gut überlegen, ob
sie sich zu Autorennen verabreden oder jemanden an der Ampel
herausfordern.



Pressekontakt:
Straubinger Tagblatt
Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
Telefon: 09421-940 4449
schneider.g(at)straubinger-tagblatt.de

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Datum: 01.03.2018 - 17:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1586210
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Kategorie:

Kunst & Kultur


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