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Aufhebungsvertrag: warum ist ein gerichtlicher Vergleich für Arbeitnehmer sinnvoll?

ID: 1585203

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.


(IINews) - Der Aufhebungsvertrag ist ein beliebtes Mittel von Arbeitgebern zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Damit wird eine Kündigung vermieden, die stets das Risiko in sich birgt, dass sie vom Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Für Arbeitnehmer ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages speziell aufgrund der drohenden Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld riskant. Dieses Risiko wird von Arbeitgebern oft kleingeredet, doch es besteht. Woraus ergibt es sich und wie lässt sich eine Sperrzeit vermeiden?



Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag: Eine Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit droht immer dann, wenn der Arbeitnehmer die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses selbst mit herbeigeführt hat. Es besteht keine Verpflichtung, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Dementsprechend werden Sperrzeiten immer wieder bei Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen verhängt, die mit einer Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer verbunden sind.



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Gerichtlich protokollierter Aufhebungsvertrag: Dieses Risiko lässt sich aber vermeiden. Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nämlich als protokollierten Vergleich vor Gericht, sind die entsprechenden Agenturen angewiesen, keine Sperrzeit zu verhängen. Um zu einem solchen Vertragsschluss zu kommen, muss der Arbeitgeber zunächst kündigen. Gegen diese Kündigung wehrt sich dann der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage. Im Prozess kann dann bereits im schriftlichen Verfahren, ohne dass es eines Termins bedürfte, ein entsprechender Aufhebungsvertrag protokolliert werden. Der Aufwand hält sich also auch dann für die Parteien in Grenzen. Arbeitnehmern ist somit dringend zu dem beschriebenen Vorgehen zu raten, um das Risiko einer Sperrzeit auszuschließen.







Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. Sie sollte unbedingt vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages rechtliche Beratung einholen. Wenn Sie unterschrieben haben, ist regelmäßig kaum noch etwas auszurichten.



Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de



Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch die Möglichkeiten auf die jeweilige Situation zu reagieren. Möglicherweise sind Ihre Handlungsoptionen besser, als Sie zunächst annehmen.



27.02.2018



Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.02.2018 - 08:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1585203
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Ansprechpartner: Alexander Bredereck
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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