InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen

ID: 1581694

Verträgen widersprechen und tausende Euro zusätzlich kassieren


(IINews) - (Essen, im Februar 2018) Millionen Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen waren bei Vertragsabschluss mit rechtlich falschen Widerspruchsbelehrungen versehen. Deshalb kann diesen Verträgen auch heute noch widersprochen werden. Für Versicherungskunden ist dies oft eine lukrative Angelegenheit. Denn nach Angaben des Verbraucherportals HELP24.de haben sie nach einem Widerspruch und der erfolgreichen Rückabwicklung eines Vertrags oft Anspruch auf teils deutlich mehr als 10.000 Euro Extra-Zahlung von der Versicherungsgesellschaft. Die Details...

Rechtliche Grundlagen des Widerspruchs und der anschließenden Rückabwicklung von Lebens- und privaten Rentenverträgen sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Betroffen sind zig Millionen Lebens- und Rentenpolicen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Weil nach Erkenntnissen von Verbraucherschützern rund zwei Drittel aller in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verträge "fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen enthielten, können diese mit großen finanziellen Vorteilen für die Versicherungskunden auch heute noch rückabgewickelt werden", erklärt Frank Mingers vom Verbraucherportal HELP24.de.

Bei einer sogenannten Rückabwicklung nach dem erfolgreichen Widerspruch muss der Versicherungskunde so gestellt werden, als habe es den Versicherungsvertrag nie gegeben. Der Kunde erhält sämtliche eingezahlten Beiträge sowie eine Nutzungsentschädigung vom Versicherer. "Nach Abzug bestimmter Kosten springen als Extra-Zahlung oft einige tausend Euro heraus, bisweilen sogar mehr als zehntausend Euro", weiß Mingers. Übrigens: Widerspruch und Rückabwicklung sind unabhängig davon, ob der Vertrag bereits beendet und ausbezahlt wurde, noch läuft oder aber der Versicherungskunde ihn gekündigt und in der Folge den Rückkaufswert erhalten hat.

Wichtig: Grundsätzlich sollte ein versierter Rechtsanwalt prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Erfolg versprechenden Widerspruch vorliegen, und im Anschluss im Rahmen der Rückabwicklung die finanziellen Ansprüche des Versicherungskunden durchsetzen.





"Auch viele noch laufende Lebens- und private Rentenversicherungen sind mangels Rentabilität und der nach wie vor hohen Kosten keine vernünftige Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge", ist HELP24-Experte Frank Mingers überzeugt. Deshalb sei es verständlich, dass Versicherungskunden durch Widerspruch und Rückabwicklung frühere Fehler jetzt ausbügelten.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

HELP24 zählt zu den führenden Verbraucherportalen in Deutschland mit der Fokussierung auf Finanzen und Versicherungen. Dank der Kooperation mit dem Rechtsdienstleister HASSO24 und eines bewährten sowie funktionierenden Netzwerks versierter und erfahrener RechtsanwältInnen trägt HELP24 ganz allgemein zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland bei und kämpft mit besten Erfolgsaussichten für die Durchsetzung finanzieller Ansprüche in unzähligen Einzelfällen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Simons Team
Heinz-Josef Simons
Am Köttersbach 4
51519 Odenthal
hajo(at)simons-team.de
0171-3177157
www.ex-prezz.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Deutlich weniger Kriminalität am Kottbusser Tor
FATF-Tagung: Der Iran muss auf der schwarzen Liste der Terrorfinanzierer bleiben
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.02.2018 - 07:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1581694
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frank Mingers
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-2790600-14

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 22 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

HELP24 (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von HELP24



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.276
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 60


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.