Befahren von Rettungsgassen muss als kriminelles Unrecht geahndet werden
Achtung – Lebensgefahr! Die Rettungsgassen müssen frei bleiben. Wer diese vorsätzlich als schnelle Fahrbahn nutzt, gefährdet vorsätzlich die Gesundheit und das Leben anderer. Das Befahren von Rettungsgassen muss daher nach Meinung der ÖDP NRW als kriminelles Unrecht geahndet werden.

(IINews) - (Münster/Düsseldorf) – Es häufen sich die Meldungen, dass Rettungsfahrzeuge durch völlig verantwortungslose Fahrer behindert werden. Diese nutzen die Rettungsgasse auf der der Autobahn als „Schnellweg“ durch den Stau bei einem Unfall, und gefährden dadurch das Leben und die Gesundheit der Verletzten.
Der Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen fordert vom Gesetzgeber, dass dieses Verhalten als das geahndet wird, was es ist: Vorsätzliche Körperverletzung, und im Todesfall des Verletzten Totschlag. Zusätzlich müssen die beteiligen Fahrzeuge beschlagnahmt werden, da diese in diesem Fall ein Werkzeug zur Begehung eines Verbrechens darstellen.
Der derzeitige Sanktionsrahmen wird nach Meinung des Landesvorstands der ÖDP-NRW der Schwere der begangenen Tat nicht gerecht. Wer eine Rettungsgasse befährt, macht dies vorsätzlich, und nimmt den Tod und schwere Schäden bei Verletzten billigend in Kauf – und das nur, weil er ein paar Minuten schnellere vorankommen will.
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Datum: 14.02.2018 - 19:57 Uhr
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