InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zur D&O-Versicherung

ID: 1579905

GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zur D&O-Versicherung


(IINews) - Die Frage der Organhaftung wird in Schadensfällen immer häufiger auch öffentlich gestellt. Viele Unternehmen haben daher eine D&O-Versicherung für ihre Manager abgeschlossen.



Neben großer Verantwortung tragen die leitenden Organe eines Unternehmens auch ein hohes privates Haftungsrisiko. Schon Fahrlässigkeit kann die Haftung der Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis auslösen. Um das private Haftungsrisiko ihrer Manage zu reduzieren, schließen viele Unternehmen für ihre Organe und leitenden Angestellten eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ab. Nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte sollte die D&O-Versicherung immer auf die individuellen Risiken der Manager zugeschnitten sein, damit sie im Schadensfall auch tatsächlich eintritt.



Ein häufiger Streitpunkt ist dabei, wenn die Organe ihren Freistellungsanspruch gegen den D&O-Versicherer direkt an das Unternehmen abtreten. In diesen Fällen ist es häufig dazu gekommen, dass die Versicherungsunternehmen nicht eintreten wollten. Sie argumentierten, dass die Unternehmen ihre Leitungsorgane gar nicht ernstlich in Anspruch nehmen wollen, sondern nur die Versicherungssumme fließen soll.



In diesem Punkt hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Versicherten mit zwei wegweisenden Urteilen erheblich gestärkt (Az.: IV ZR 304/13 und IV ZR 51/14). Dabei stellte der BGH klar, dass die Ernstlichkeit der Inanspruchnahme keine Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalls ist. Ausschlaggebend sei vielmehr die schriftliche Inanspruchnahme des Managers. Zudem sei es zulässig, dass die Leitungsorgane ihren Freistellungsanspruch an die Gesellschaft, die sie in Anspruch nimmt, abtreten. Demnach stellt die Abtretung des Freistellungsanspruchs an die geschädigte Gesellschaft kein vertragswidriges Verhalten dar. Die geschädigte Gesellschaft kann daher ihre Ansprüche direkt gegen den D&O-Versicherer geltend machen.







Beim Abschluss einer D&O-Versicherung sollte daher immer darauf geachtet werden, dass die individuellen Haftungsrisiken der Manager optimal abgedeckt sind. Ein wesentlicher Punkt ist dabei, dass sowohl das Innenhaftungsrisiko als auch das Außenhaftungsrisiko der leitenden Organe abgesichert ist. Weitere wesentliche Faktoren sind z.B. die Höhe der Deckungssumme oder die Aspekte der Rückwärtsdeckung und der Nachhaftungsdeckung.



Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beim Abschluss der D&O-Police beraten und Ansprüche gegen den Versicherer durchsetzen.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/do-versicherung.html


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Schluss mit Schlüsseldienst Abzocke in Hamburg?!
Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Magdeburg.
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.02.2018 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1579905
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 38 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zur D&O-Versicherung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.276
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 74


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.