Transparenzregister: IHK Saarland empfiehlt Einhaltung der Eintragungspflicht
(PresseBox) - Seit der letzten Änderung des Geldwäschegesetzes sind Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen und dadurch offen zu legen. Die IHK Saarland rät Unternehmen zu prüfen, ob die Eintragung vollzogen wurde. Das gilt insbesondere für alle GmbHs, deren Eintragung vor 2007 lag und die seitdem ihre Gesellschafterliste nicht geändert haben ? denn diese Daten sind im Handelsregister noch nicht elektronisch abrufbar. Sie müssen deshalb seit Oktober 2017 separat im Transparenzregister eingetragen werden.
Bisher haben sich noch verhältnismäßig wenige Unternehmen eingetragen, so dass das zuständige Bundesverwaltungsamt demnächst die Verhängung von Bußgeldern in Betracht zieht. Die IHK Saarland empfiehlt den betreffenden Unternehmen daher eine zügige Eintragung.
Weitere Informationen zum Thema hat die IHK auf ihrer Webseite unter www.saarland.ihk.de zusammengestellt (Kennzahl 17.13496)
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 22.01.2018 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1572294
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Saarbrücken
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 69 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Transparenzregister: IHK Saarland empfiehlt Einhaltung der Eintragungspflicht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




