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Arzneipflaster auf keinen Fall zerschneiden

ID: 1571115


(ots) - Arzneistoffhaltige Pflaster dürfen bis auf
wenige Ausnahmen nicht zerschnitten werden. Denn sonst wird der
Wirkstoff nicht gleichmäßig über einen längeren Zeitraum freigesetzt,
sondern auf einmal. "Vor allem bei dem starken Schmerzmittel
Fentanyl, das den Großteil der verordneten Pflaster ausmacht, kann
das zu lebensbedrohlichen Zwischenfällen führen", warnt der Leiter
der Zentralapotheke am Klinikum Weimar, Dr. Dirk Keiner, im
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Beachten sollten Patienten
zudem, dass hohe Temperaturen die Abgabe des Wirkstoffs deutlich
erhöhen, was ebenfalls zu gefährlichen Überdosierungen führt.
"Aufgeklebte Pflaster müssen von direkten äußeren Wärmequellen wie
Wärmflaschen, Heizdecken, Friseurhauben und Sitzheizungen
ferngehalten werden", erklärt Keiner.

Auch starke Sonneneinstrahlung, Solariumbesuche sowie das Baden in
mehr als 37 Grad warmem Wasser sind mit Arzneipflaster unbedingt zu
vermeiden.

Worauf bei der Anwendung von wirkstoffhaltigen Pflastern zu achten
ist, erklären Experten ausführlich in der aktuellen "Apotheken
Umschau".

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 1/2018 B liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.



Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de

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Datum: 18.01.2018 - 09:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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