Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz: Neue Online-Fortbildung speziell für den Handel
Jeder, der mit Pflanzenschutzmitteln umgeht, sie verkauft oder zu ihnen berät, muss seine Sachkunde nachweisen und aktuell halten. Das gilt auch für Verkaufsmitarbeiter in Garten- und Baumärkten sowie im Agrarhandel. Eine Online-Fortbildung, die den speziellen Fortbildungsbedarf des Verkaufspersonals im Handel bedient, gibt es jetzt bei der Landakademie.
(IINews) - Das Pflanzenschutzgesetz ist eindeutig: Sachkunde und eine regelmäßige Fortbildung in Sachen Pflanzenschutz sind Pflicht für alle, die Pflanzenschutzmittel anwenden, sie vertreiben oder dazu beraten. Insbesondere auch die Beratung und Abgabe an Hobbygärtner in Garten- und Baumärkten ebenso wie der Großhandel mit professionellen Anwendern unterliegt dieser gesetzlichen Pflicht zur Sachkunde und regelmäßigen Fortbildung.
In Sachen Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz ist die Online-Fortbildung der Landakademie mit mittlerweile mehr als 13.000 Teilnehmern führend. Ihre Kurse sind nach §7 PflSchSachkVO amtlich anerkannt. Die neue Online-Fortbildung für den Handel ist jetzt vom Pflanzenschutzamt Berlin akkreditiert worden: Sie bietet den Teilnehmer einen unkomplizierten Weg, um der Weiterbildungsverpflichtung zu entsprechen und damit an die bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung zu gelangen. Diese erhalten Kursteilnehmer direkt im Anschluss an die Fortbildung als Download oder bequem per Post.
Die Fortbildung einfach online durchzuführen, hat sich bereits für viele Teilnehmer als sehr effektiv erwiesen: Der Einstieg in den vierstündigen Kurs ist jederzeit möglich. Die Teilnehmer können sich individuell, mit Unterbrechung und je nach eigenem Lerntempo in mehreren Etappen fortbilden. Ohne den Ort wechseln zu müssen oder an eine bestimmte Zeit gebunden zu sein, lassen sich so Zeitfenstern mit geringer Kundenfrequenz im Markt gut für die Weiterbildung nutzen.
Die neue, speziell für den Handel entwickelte Online-Fortbildung vermittelt aktuelle Informationen zu Rechtsgrundlagen und guter fachlicher Praxis, zum Integrierten Pflanzenschutz und zu den Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Tier, Natur und Umwelt. In einem eigenen Lernmodul werden darüber hinaus diejenigen spezifischen Sachverhalte thematisiert, welche für Handelsmitarbeiter von besonderer Bedeutung sind. Hier sind vor allem die rechtlichen Informations- und Beratungsverpflichtungen zu nennen, denen jeder Verkaufsmitarbeiter bei jedem Verkauf eines Pflanzenschutzmittels an einen Anwender – sei er professionell oder Hobbygärtner - zu entsprechen hat. Der Kurs steht Teilnehmern ab Buchung einen Monat lang zur Verfügung.
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Datum: 11.01.2018 - 12:18 Uhr
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