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Co-Abhängigkeit: Der Weg in die soziale Isolation

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(IINews) - Die Verhaltensweisen Alkoholabhängiger sind oft völlig unverhältnismäßig, was sie für ihr nahes Umfeld unberechenbar macht. Wird das Leben eines anderen, beispielsweise des Partners oder des Kindes, völlig durch die Sucht des Abhängigen gesteuert, spricht man von Co-Abhängigkeit.



Co-Abhängige übernehmen oft die gesamte Verantwortung für den Süchtigen und versuchen, den Alltag allein zu stemmen. Da ihnen häufig die Situation peinlich ist, versuchen sie, die Sucht des Partners oder des Elternteils zu vertuschen. Nach außen hin möchten sie weiterhin den Eindruck vermitteln, dass alles unter Kontrolle ist.



Co-Abhängige machen sich enorme Sorgen finanzieller und sozialer Art oder um das Leben der alkoholkranken Person. Das bedeutet eine zweifache Last auf den Schultern der Betroffenen. Sie erfinden Ausreden für sein Verhalten, laden immer weniger Freunde ein und isolieren sich dadurch sozial. Das kann in einer immer weiter abwärts führende Spirale und letztlich auch in einer kompletten Vereinsamung enden. Am Ende bleibt bis auf den alkoholkranken Partner keine andere Bezugsperson mehr.



Das eigene Leben wieder selbst bestimmen

Der erste Schritt aus der Co-Abhängigkeit ist das Eingeständnis zu sich selbst, dass der Partner oder Angehörige professionelle Hilft braucht. Und dann die Erkenntnis, dass man selbst diesem im Wege steht.



Um wieder ein befreites Leben führen zu können, müssen Betroffene sich anderen gegenüber öffnen und Hilfe suchen. Das kann eine (anonyme) Beratungsstelle, ein Freund oder der Hausarzt sein. Die Einsicht, das Recht auf ein eigenes Leben zu haben, ist der erste Weg zurück dorthin.



Wer einmal in die Co-Abhängigkeit gerutscht ist, hat ein hohes Risiko, diesem Muster wieder zu verfallen. Rund 60 Prozent der Frauen, die mit einem Alkoholkranken verheiratet sind, sind mit mindestens einem alkoholabhängigen Elternteil aufgewachsen. Die AOK Hessen informiert über Alkoholmissbrauch in der Familie in einem weiteren Artikel.




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Datum: 03.01.2018 - 12:20 Uhr
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