Kölnische Rundschau: Kölner U-Bahn fährt nicht vor 2026
(ots) - KÖLN. Die Kölner  Nord-Süd-Stadtbahn wird frühestens 
im Jahr 2026 in Betrieb gehen können. Dies ist nach Informationen der
Kölnischen Rundschau im Aufsichtsrat der Kölner Verkehrs-Betriebe 
mitgeteilt worden. Damit verzögert sich die Inbetriebnahme um weitere
drei Jahre. Vor allem die sich immer weiter hinziehende 
Beweissicherung an der Einsturzstelle des Stadtarchivs am Waidmarkt 
sei dafür verantwortlich. Bevor der Gutachter seine Arbeiten beendet 
hat, kann das Kreuzungsbauwerk in der Mitte der Neubaustrecke nicht 
saniert werden. Bei den Arbeiten zur Kölner U-Bahn war 2009 das 
Stadtarchiv eingestürzt. Derzeit fahren die Bahnen auf der neuen 
Strecke von beiden Seiten nur bis kurz vor die Unglücksstelle. Der 
vom Landgericht beauftragte Gutachter hat in den vergangenen Jahren 
mit Tauchern in einem von ihm erbauten Schacht schichtweise Erdproben
bis zu einer Tiefe von etwa 28 Metern genommen, um die 
Einsturzursache zu finden. Ein Loch in der Baugrubenabdichtung ist 
gefunden worden. Ob dies jedoch die alleinige Einsturzursache ist, 
will der Gutachter nach Rundschau-Informationen durch eine noch 
tiefer gehende  Untersuchung klären: In etwa 30 Metern Tiefe befindet
sich eine dünne Braunkohleschicht.   Die war nach Probebohrungen 
bislang als intakt bewertet worden, der Gutachter will sie nun 
eingehender prüfen. Die Schlitzwände, die die Baugrube umgeben und 
von Grundwasser frei halten sollten, gehen durch die 
Braunkohle-Schicht hindurch.  Sollte es einen hydraulischen 
Grundbruch - also einen unterirdischen Erdrutsch unter der 
Schlitzwand - gegeben haben, müsste die Kohleschicht  zerstört sein. 
Für den Strafprozess, der Mitte Januar beginnt, ist im Auftrag der 
Staatsanwaltschaft bereits ein Gutachten erstellt worden, das die 
Beweiserhebung  bis zum Frühjahr 2017 ausgewertet hat.  Die Eröffnung
des Prozesses ist durch die neuerliche Verzögerung nicht gefährdet. 
Sechs Angeklagte  müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und 
Baugefährdung verantworten. In einem nicht terminierten Zivilprozess 
versucht die Stadt Köln den mit 1,2 Milliarden  Euro bezifferten 
Schaden zu erstreiten. Die Verjährung ist anders als beim 
Strafprozess ausgesetzt.
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Datum: 11.12.2017 - 20:20 Uhr
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