InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verkehrssicherheit: Bitte mit Abstand

ID: 1557188


(PresseBox) - Auf deutschen Straßen herrscht ein heikles Miteinander: Radler werden oft viel zu eng von Autofahrern überholt. Dies führt immer wieder zu brenzligen Situationen und schweren Unfällen. Aber: Wie viel Abstand muss eigentlich sein? Dies erklärt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in der neuen Ausgabe ihrer Versichertenzeitung "impuls".

Dabei wirft sie zunächst einen Blick ins Gesetzbuch: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden muss. Wie groß dieses "ausreichend" im Detail auszusehen hat - darüber schweigt die StVO sich aus.

Nicht jedoch die Gerichte, die immer wieder ähnlich urteilten: Autofahrer sollen beim Überholen mindestens 1,5 Meter Abstand halten, ab einer Geschwindigkeit von 90 km/h sogar zwei Meter (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92). In besonderen Situationen, wie an Steigungen, wo Radfahrer eher ins Schlingern geraten, oder bei Radlern mit Kind "an Bord", sind zwei Meter Abstand erforderlich (OLG Frankfurt/Main, Az. 2 Ss 478/80 und OLG Karlsruhe, 10 U 102/88).

Zudem dürfe nicht immer von Idealbedingungen ausgegangen werden, gerade jetzt im Herbst, warnt die BG ETEM. Dunkelheit, nasse Straßen oder rutschiges Laub ließen 1,5 bis zwei Meter Abstand mehr als sinnvoll erscheinen. Gleichsam erinnert die Berufsgenossenschaft daran, dass ein Kfz einem Radfahrer hinterherfahren muss, wenn dieser mittig auf der Fahrspur unterwegs ist und ein Überholen ohne Mindestabstand nicht möglich ist - etwa wegen Gegenverkehrs oder einer durchgezogenen Mittellinie. Andersherum sind Radler ihrerseits dazu verpflichtet, ein Überholen an "geeigneter Stelle" wie beispielsweise Bushaltestellen oder Seitenstreifen zu ermöglichen (StVO §5 Absatz 6).

"impuls" downloaden

Den vollständigen Artikel sowie viele weitere Tipps und Informationen enthält die aktuelle "impuls"-Ausgabe.





Die Ausgaben von "impuls" können über die Website www.bgetem.de als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Zeitung informiert sechsmal im Jahr alle Versicherten über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

 

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEMdie Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Schatzsuche in der faszinierenden Welt der Hochtechnologien
Von Deichschutz bis zu Zivilisationskrankheiten: Symposium in Osnabrück mit Doktorandinnen und Doktoranden dreier Hochschulen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 30.11.2017 - 08:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1557188
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 40 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verkehrssicherheit: Bitte mit Abstand
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neues BG ETEM-Tool: Läuft bei uns, oder- ...

Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen: Mit einem neuen Tool der BG ETEM finden Kleinstunternehmen in etwa einer Stunde heraus, wie sie ihren Arbeitsalltag stressfreier gestalten können.Anleitung und Beispiele erleichtern den Einstieg in das Thema ...

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Sieben Tipps für Unternehmen ...

Der Klimawandel ist spürbar. Steigende Temperaturen und die zunehmende Zahl von Hitzetagen in Deutschland bringen neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz mit sich. Die BG ETEM unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, Schutzmaßnahm ...

Sicher unterwegs auf zwei Rädern ...

Der Sommer kommt. Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, Pedelec oder E-Bike für den Arbeitsweg. Damit steigt auch das Unfallrisiko. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat fünf Tipps zum sicheren Radfah ...

Alle Meldungen von Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.270
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 23


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.