InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Recht schnell...

ID: 1544658

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick


(IINews) - +++ IKEA muss Elektrogeräte zurücknehmen +++

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Möbelhauskette IKEA verpflichtet, künftig alte Elektrogeräte zurückzunehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Dies teilte laut ARAG die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit, die wegen Ikeas Missachtung der Rücknahmepflicht im Elektrogerätegesetz auf Unterlassung geklagt hatte (Az.: 3-10 O 16/17).



+++ Sonntagsspaziergang kann gesetzlich unfallversichert sein +++

Ein sonntäglicher Spaziergang während einer stationären Rehabilitation kann laut ARAG unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, dass der Spaziergang der stationären Behandlung dient und der Spaziergang zudem objektiv kurgerecht war (SG Düsseldorf, Az.: S 6 U 545/14).



Langfassungen:



IKEA muss Elektrogeräte zurücknehmen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Möbelhauskette Ikea verpflichtet, künftig alte Elektrogeräte zurückzunehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, nachdem Ikea sich geweigert hatte, seine gegen das Elektrogerätegesetz verstoßende Praxis, alte Elektrokleingeräte nicht zurückzunehmen und Kunden nicht über deren Rückgaberechte zu informieren, zu unterlassen. Um eine bessere Beachtung der Vorschriften zu gewährleisten, fordert die DUH die Bundesregierung auf, die Nichteinhaltung der im Elektrogerätegesetz vorgeschriebenen Informationspflichten ebenso wie die Verstöße gegen die Rücknahmepflicht mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegen. Ferner fordert die DUH die Bundesländer auf, unangekündigte Händlerkontrollen durchzuführen und konsequent gegen Ordnungswidrigkeiten vorzugehen, um einen wirksamen Vollzug der Vorschriften sicherzustellen. Das Landgericht sah die Sache genau so (Az.: 3-10 O 16/17).







Sonntagsspaziergang kann gesetzlich unfallversichert sein

Ein sonntäglicher Spaziergang während einer stationären Rehabilitation kann unter besonderen Umständen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Der 60-jährige Kläger war im verhandelten Fall während einer stationären Rehabilitation bei einem sonntäglichen Spaziergang beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs auf dem Weg zum Kurplatz von einem Pkw erfasst und verletzt worden. Er ist der Auffassung, dass es sich dabei um einen Arbeitsunfall handele, er also einen Anspruch aus der gesetzlichen Unfallkasse habe. Es sei im Rahmen der Rehabilitation ein Ziel gewesen, sein Gewicht zu reduzieren. Mit dem Spaziergang habe er seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachkommen wollen. Daher sei der Unfall beim Spaziergang als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die beklagte Berufsgenossenschaft erkannte den Vorfall nicht als Versicherungsfall an und lehnte es ab, Entschädigungsleistungen zu erbringen. Der Kläger gehöre zwar zum versicherten Personenkreis. Es habe sich jedoch bei dem Spaziergang um eine sogenannte eigenwirtschaftliche und damit nicht versicherte Tätigkeit gehandelt. Besondere mit dem Klinikaufenthalt verbundene Gefahrenmomente hätten nicht vorgelegen. Der Spaziergang sei nicht ärztlich verordnet gewesen. Ein bloßer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme sei nicht ausreichend. Das aufgerufene Sozialgericht folgte der Argumentation des Klägers, dass ein innerer Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme bestehe. Es schade nicht, dass der Spaziergang an einem therapiefreien Sonntag stattgefunden habe. Es reiche aus, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, die Tätigkeit sei geeignet, der stationären Behandlung zu dienen und diese Tätigkeit zudem objektiv kurgerecht gewesen sei. Beides sei bei dem hier streitigen sonntäglichen Spaziergang gegeben gewesen, so die ARAG Experten (SG Düsseldorf, Az.: S 6 U 545/14).



Download der Texte:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Kölner Stadt-Anzeiger: Schmadtke: Ich wollte Trainer Stöger nicht feuern - Sportmanager spricht erstmals über seinen Abschied vom FC - Pohl/FREIE WÄHLER: Union macht sich mit angekündigten Steuersenkungen unglaubwürdig
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.10.2017 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1544658
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 51 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell...
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Recht erstaunlich: Von Pipi, Pferden und Promille ...

Ob Pinkeln ins Meer, quiekende Minischweine oder eine Richterin im Sattel - immer wieder hat die Justiz reichlich Stoff zum Staunen. Dabei müssen Gerichte über Alltägliches mit erstaunlichen Folgen, kuriose Missverständnisse und tierisch-menschli ...

Recht erstaunlich: Von Pipi, Pferden und Promille ...

Am Meer die gleichen Rechte wie Tiere im WaldWenn es nach den drei Mitarbeitern des Ordnungsamts Lübeck ginge, würde das Wasserlassen im Meer mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Das sollte laut der ARAG Experten ein Mann zahlen, weil er es wag ...

Und ewig grüßt das Bibertier ...

Aufmerksame Leser und Aktionstage-Fans werden es bemerkt haben: Natürlich ist es das Murmeltier, das im gleichnamigen Kinofilm ewig grüßt. Anlässlich des Murmeltiertages am 2. Februar, der im Hollywoodstreifen eine zentrale Rolle spielt, wollen d ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 134


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.