Westfalenpost: Gemeinsame Sache - Zur Freigabe der Waldwege für Reiter in NRW
(ots) - Der Teufel steckt im Detail. Das kennen wir. Gesetze
sind  dehnbar. So auch in diesem Fall für mehr Bewegungsfreiheit der 
Reiter in der Landschaft. Paragraf 58, Absatz 2 des 
Landesnaturschutzgesetzes, das im Januar in Kraft tritt, sagt: "Das 
Reiten im Wald ist auf den so genannten Fahrwegen gestattet. Dies 
sind alle befestigten oder naturfesten Waldwirtschaftswege, 
unabhängig davon, ob sie auch als Wanderwege ausgewiesen worden 
sind." Hört sich aus Sicht der Reiterwelt gut an. Sie freut sich über
die Verbesserung, über das Ende des Wirrwarrs von Verboten und 
Genehmigungen. Vor der Freude schlägt Paragraf 83 zu. Kreise und 
kreisfreie Städte prüfen, welche Regelungen für das Reiten im Wald 
auf ihrem Gebiet künftig angemessen und erforderlich sind. Und was 
passiert? Nicht ungerne versuchen die Verantwortlichen alte Inhalte 
in die neue gesetzliche Grundlage zu pressen. Das schafft Unfrieden. 
Nur vor Ort, nur in gemeinsamen Gesprächen lassen sich mit allen 
beteiligten Akteuren  Lösungen finden. Es gibt genug Spielraum. Das 
fängt beim Schadensersatz für  Waldbauern an. Und ehrlich gesagt, 
Reiter sind in der Natur nicht das Problem. Lassen Sie uns über das 
Verhältnis von Mountainbikern und Wanderern reden. Da besteht 
Redebedarf.
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Datum: 19.10.2017 - 22:18 Uhr
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